
Es ordnete den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Dies wird im Zuge seiner Gefängnisstrafe gerichtlich geprüft werden. Eine Freilassung des Mannes gilt damit als unwahrscheinlich. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die Richter folgten in ihrer Entscheidung der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Der 51 Jahre alte Angeklagte hatte am 20. Dezember 2024 einen Mietwagen mit hoher Geschwindigkeit über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gefahren. Dabei starben sechs Menschen, mehr als 300 wurden verletzt. Der Generalbundesanwalt hatte die Übernahme des Falls abgelehnt. Man sehe keinen Anfangsverdacht für eine politisch motivierte Tat, hieß es. Die Zuständigkeit für das Verfahren verblieb daher beim Magdeburger Landgericht. Auch laut der Anklagebehörde handelte der Mann aus persönlichen Motiven. Das Verfahren dauerte 40 Tage.
Der saudische Täter hing Verschwörungsideologien an und verkehrte in islamfeindlichen Kreisen
Zu Beginn des Prozesses hatte der Täter, der zuletzt als Arzt in Deutschland gearbeitet hatte, gestanden. In seinen teils wirren Aussagen vor Gericht äußerte der 2006 aus Saudi-Arabien Eingewanderte immer wieder Frust über die deutschen Polizeien und Staatsanwaltschaften. Außerdem habe er vor allem auf die mangelnde Hilfe für saudische Frauen aufmerksam machen wollen. Er bestritt, dass er Menschen gezielt überfahren habe.
Der Täter verkehrte in islamfeindlichen und rechten Kreisen. Zudem hing er offenbar Verschwörungsideologien an. Auch Hinweise auf eine psychische Beeinträchtigung standen im Raum. Mehrfach wurde er in den vergangenen Jahren wegen aggressiven Auftretens gegenüber Behörden auffällig. Die zahlreich dokumentierten Fälle lösten nach dem Anschlag Debatten über ein gravierendes Behördenversagen aus.
Der Magdeburger Weihnachtsmarkt-Attentäter wollte "Rache an der deutschen Bevölkerung"
Reue zeigte der 51-Jährige im Prozess nicht. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg sprach in seiner Urteilsbegründung von einer "menschenverachtenden Tat". Das Gericht sieht ein "Motivbündel" für den Anschlag. Sternberg führte aus, der Angeklagte wollte "Rache an der deutschen Bevölkerung, die er mit dem deutschen Staat gleichsetzte". Bei dieser Rache hätten auch ein gegen eine Kölner Flüchtlingsorganisation verlorener Zivilprozess und eine "narzisstische Kränkung" des Angeklagten eine Rolle gespielt. Der Angeklagte habe öffentliche Aufmerksamkeit für seine Anliegen gewollt. Es sei ihm "auf eine sehr hohe Opferzahl" angekommen.
Sternberg nannte noch einmal die Namen der sechs Toten, eines neunjährigen Jungen sowie von fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren, und zählte die Verletzungen der rund 200 Nebenkläger auf, von denen viele das Urteil verfolgten.
Hinterbliebene: "30 gemeinsame Jahre mit meiner Freundin sind einfach weg"
Im Prozess berichteten Opfer und Angehörige von Todesängsten, von schweren Verletzungen und wie der Anschlag sie bis heute körperlich und psychisch belastet. Die Bekannte eines Todesopfers sagte der Nachrichtenagentur AFP. Ihr ganzes Leben habe sich von einem Moment auf den anderen verändert. Die 30 gemeinsamen Jahre mit ihrer Freundin seien "einfach weg". Sie fühle sich "einsam, allein", führte die 59-Jährige aus.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Schulze (CDU) sprach von einem "Tag mit gemischten Gefühlen". Das Urteil könne den Schmerz nicht nehmen.
Diese Nachricht wurde am 27.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
