
Höckes Anwalt bestätigte, dass die Verteidigung Revision gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom Dienstag eingelegt hat. Höcke war zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Thüringer AfD-Fraktionschef in einer Wahlkampfrede seiner Partei im Mai 2021 wissentlich eine Parole der SA verwendet hat.
Durch das Einlegen einer Revision geht der Fall nun an den Bundesgerichtshof. Dieser prüft das Urteil nur auf Gesetzesverletzungen - es werden also nicht noch einmal Beweise erhoben. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt zurückgewiesen.
Diese Nachricht wurde am 16.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.