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Justiz
Hohe Haftstrafe und Sicherungsverwahrung für Missbrauchstäter von Wermelskirchen

Im Tatkomplex Wermelskirchen hat das Landgericht Köln den Angeklagten wegen Kindesmissbrauchs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

    Der Angeklagte im Missbrauchskomplex Wermelskirchen hält sich im Gerichtssaal eine Mappe vor das Gesicht.
    Im Tatkomplex Wermelskirchen ist der Angeklagte zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Außerdem ordnete das Kölner Landgericht Sicherungsverwahrung an. (dpa / Rolf Vennenbernd)
    Außerdem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Der 45-Jährige war wegen über 120 Fällen von sexualisierter Gewalt an Kindern angeklagt. Er hatte sich über Online-Plattformen als Babysitter angeboten. Seine Taten hielt er auf Video fest und tauschte die Aufnahmen mit anderen Männern aus. Im Prozess gestand er die Verbrechen und bezeichnete sie als abscheulich.
    Der Fall löste bundesweit Entsetzen aus. Die Festnahme des Mannes im Dezember 2021 führte zu zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren.
    Diese Nachricht wurde am 28.02.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.