Kampf gegen Kinderpornografie
Hubig will bald Gesetzentwurf für Speicherung von IP-Adressen vorlegen

Im Kampf gegen Kinderpornografie will Bundesjustizministerin Hubig Internetanbieter dazu verpflichten, IP-Adressen und Portnummern für drei Monate zu speichern.

    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig blickt direkt in die Kamera..
    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will den Kampf gegen die Kinderpornografie verstärken. (AFP / ODD ANDERSEN)
    Die Maßnahme sei kein Grundrechtseingriff, weil sich mit den Daten keine Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellen ließen, sagte die SPD-Politikerin der "Welt am Sonntag". Sie fügte hinzu, IP-Adressen seien oft der einzige Anhaltspunkt, um die Täter dahinter zu identifizieren. Derzeit müssten Staatsanwaltschaften viel zu oft Ermittlungen einstellen, weil sich nicht aufklären lasse, wem eine IP-Adresse zur Tatzeit zugeordnet gewesen sei.
    Einen entsprechenden Gesetzentwurf will die Ministerin eigenen Angaben zufolge bald vorlegen.
    Diese Nachricht wurde am 05.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.