
Die Maßnahme sei kein Grundrechtseingriff, weil sich mit den Daten keine Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellen ließen, sagte die SPD-Politikerin der "Welt am Sonntag". Sie fügte hinzu, IP-Adressen seien oft der einzige Anhaltspunkt, um die Täter dahinter zu identifizieren. Derzeit müssten Staatsanwaltschaften viel zu oft Ermittlungen einstellen, weil sich nicht aufklären lasse, wem eine IP-Adresse zur Tatzeit zugeordnet gewesen sei.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf will die Ministerin eigenen Angaben zufolge bald vorlegen.
Diese Nachricht wurde am 05.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.