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Im Namen des Volkes

Laien, die über Gewalt- und Sexualverbrechen entscheiden - natürlich mit Unterstützung der Richter. Nicolas Sarkozy will Strafgerichte ab 2012 mit Schöffen verstärken. Doch Frankreichs Justiz befürchtet statt einer Entlastung ein bevorstehendes Chaos.

Von Bettina Kaps | 17.05.2011
    Es klingt nach gesundem Menschenverstand: Das Recht wird im Namen des Volkes gesprochen, deshalb, so das Argument des Staatspräsidenten, soll es nun auch durch das Volk gesprochen werden. Nicolas Sarkozy verlangt, dass Schöffen in die Strafgerichte einziehen.

    Die französischen Richter sind nicht grundsätzlich dagegen, Laien an der Rechtsprechung zu beteiligen. Aber dieses Gesetzesvorhaben lehnen sie ab, sagt Viriginie Duval vom politisch unabhängigen Richterverband "Union Syndicale des Magistrats". Ein Grund dafür sind die Beweggründe des Präsidenten, der die Richter mehrmals für die Sicherheitslage im Land verantwortlich gemacht hat.

    "Diese Reform empfinden wir als erneuten Angriff auf die Richter. Der Staatspräsident sagt: Die Richter sind Straftätern gegenüber zu lasch. Wenn man Laien in die Strafgerichte schickt, würden die Urteile strenger ausfallen."

    Duval betont, dass die französische Justiz auch heute schon bürgernah ist. Laien wirken seit jeher in mehreren Organen mit, zum Beispiel im Schwurgericht, aber auch im Jugendgericht und beim Arbeitsschiedsgericht.

    In Zukunft sollen also die Strafgerichte mit jeweils drei Richtern und zwei Beisitzern besetzt werden. Allerdings nur bei Prozessen, in denen es um Gewalt gegen Personen, um sexuelle Übergriffe und Diebstahl mit Gewalt geht. Nicht aber bei Wirtschafts- und Finanzdelikten oder Drogenhandel.

    Serge Portelli, Vize-Präsident des Pariser Gerichtshofs, ist als Gegner des Staatspräsidenten bekannt. Er findet es prinzipiell gut, Laien in die Gerichte zu holen. Aber die Reform kommt im falschen Moment, sagt er.

    "Schöffen sind der Luxus einer Justiz, die gut funktioniert und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist. In Frankreich steht die Justiz vor dem Konkurs. Wir können unsere Experten und Übersetzer nicht mehr bezahlen. Die Zahl der Richter und Protokollführer nimmt stetig ab. Unsere Justiz muss daher grundsätzlich saniert werden. Die geplante Reform ist populistisch und demagogisch. Es besteht die Gefahr, dass sie den Justizapparat restlos durcheinander bringt."

    In Frankreich gibt es nur neun Richter für 100.000 Einwohner, das sind nicht einmal halb so viele wie in Deutschland. Bei einem Vergleich der Staatshaushalte für die Justiz in den europäischen Ländern landet Frankreich auf Platz 37, hinter Aserbaidschan und Armenien. So kommt es, dass die französische Justiz bereits jetzt völlig überlastet ist. Die Wartezeit bis zu einer Anhörung beträgt im Durchschnitt ein Jahr, sagt Virginie Duval. Nach Ansicht des Richterverbands ist die Reform nicht machbar.

    "Derzeit entscheidet das Strafgericht an einem Nachmittag in etwa über 15 Fälle. Wir arbeiten sehr intensiv, manchmal nur nach Aktenlage, ohne Zeugenvernehmung. Wenn Schöffen beteiligt sind, wird die Anhörung gezwungenermaßen viel länger dauern. Dann können wir nur noch über drei oder vier Fälle pro Nachmittag entscheiden."

    Das Gesetzesvorhaben sieht vor, dass die Schöffen im Losverfahren bestimmt werden. Jeder Beisitzer muss acht Tage im Jahr tagen. Wer sich weigert, dem droht eine Geldstrafe. Die Experten des Justizministeriums haben errechnet, dass 9000 Schöffen pro Jahr gefunden werden müssen. Sie sollen einen Tag lang auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden. Völlig unklar ist jedoch, wer diese Schulung übernehmen soll und wie sie finanziert wird.

    Virginie Duval betont, dass die Regierung in Sachen Justiz schon jetzt keine gute Bilanz vorweisen kann.

    "Seit einigen Jahren hat sich hier ein System der Ankündigungen entwickelt: Allerhand Gesetze werden verabschiedet, aber sie werden nicht angewandt. Ein Beispiel ist die Reform des Untersuchungsrichters. Wir hatten hier einen großen Justizskandal, daraufhin hat das Parlament einstimmig beschlossen, dass die Untersuchungsrichter immer zu Dritt ermitteln müssen. Aber weil die Mittel dafür fehlen, gibt es bis heute keine Ausführungsverordnung. Der Untersuchungsrichter ermittelt weiterhin allein. Die Bürger glauben, dass die verabschiedeten Gesetze in Kraft treten, aber das ist häufig nicht der Fall."

    Viele Richter hoffen jetzt, dass auch die Reform der Strafgerichte nie wirklich in Kraft treten wird.