Rechtsstreit
Im Rechtsstreit mit Open AI deutet sich ein Sieg für die Gema an

Im Rechtsstreit um die Nutzung von Liedtexten durch den Chat-GPT-Mutterkonzern Open AI hat der deutsche Musikrechteverwerter Gema offenbar gute Chancen.

    Das Logo der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) - ein Pferdekopf mit Flügeln und den Buchstaben GEMA darunter - im Foyer des Hauses in Berlin
    Die Gema prozessiert gegen Open AI. (picture-alliance / ZB / Jens Kalaene)
    Die Vorsitzende Richterin Elke Schwager deutete in ihrer vorläufigen Einschätzung zu Beginn des Prozesses am Landgericht München an, in allen zentralen Punkten eher den Argumenten der Gema zu folgen.
    Der Rechtsstreit dreht sich um die Texte von neun Liedern - unter anderem "Atemlos", "Bochum", "Männer", "Über den Wolken" oder "In der Weihnachtsbäckerei". Diese Texte wurden zum Training der KI verwendet. Die Gema wirft Open AI nicht das Training an sich vor, sondern, die Texte in seinem System "memorisiert" - also abgespeichert - und damit vervielfältigt zu haben.
    Open AI hatte dagegen unter anderem vorgebracht, dass die Daten nicht memorisiert würden. Das System reflektiere lediglich, was es beim Training gelernt habe. Zudem würden die Texte teilweise auch leicht verändert ausgegeben.
    Die Gema will mit dem Verfahren grundsätzliche Fragen klären. Eine Entscheidung soll am 11. November verkündet werden. Das muss nicht zwingend ein Urteil sein. Auch eine Weiterverweisung an den Europäischen Gerichtshof oder andere Beschlüsse wären möglich.
    Diese Nachricht wurde am 30.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.