
Andernfalls wird das Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt, wie die Richter in Karlsruhe entschieden. Die nachträgliche Einholung sei nur ausnahmsweise möglich, etwa bei Gefahr in Verzug. In den betroffenen Fällen hatten die Behörden eine Slowakin sowie einen Mann und eine Frau aus Eritrea ohne Anordnung durch einen Richter festnehmen lassen.
Die drei sahen sich in ihren Rechten verletzt. An Amts- und Landgerichten hatten sie zunächst keinen Erfolg; das Bundesverfassungsgericht gab ihnen nun recht.
(AZ: 2 BvR 329/22, 2 BvR330/22 und 2 BvR 1191/22)
Diese Nachricht wurde am 28.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
