Nach Angaben eines Senatsvertreters werden sie nun mit dem Melderegister abgeglichen. Erforderlich sind 10.000 Unterschriften von Wahlberechtigten, damit der Senat feststellen kann, dass die Volksinitiative zustandekommt. Laut Hamburger Gesetzgebung kann die Bürgerschaft dann einen von der Initiative vorgelegten Gesetzentwurf beschließen. Tut sie es nicht, wäre als nächster Schritt der Weg für ein Volksbegehren frei.
Unterstützt wurde die Initiative unter anderem von der Hamburger CDU. Hamburgs Gleichstellungssenatorin Fegebank von den Grünen betonte dagegen, in Hamburg sei weder in der Verwaltung noch in der Schule oder an der Universität die Gendersprache vorgeschrieben. Es müsse aber möglich sein, sie zu benutzen.
Diese Nachricht wurde am 21.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.