
Hintergrund ist nach Angaben des DJV eine Anweisung des bayerischen Innenministeriums an die Polizeidienststellen. Demnach soll die Nationalität von Verdächtigen und Opfern grundsätzlich genannt werden. Der DJV-Vorsitzende Beuster erklärte, was auch immer damit bezweckt werden solle - es entbinde Journalisten nicht vom Pressekodex. Dort heißt es, die Nationalität solle in der Regel nicht erwähnt werden - es sei denn, es bestehe ein begründetes öffentliches Interesse. Auch dürfe die Herkunftsnennung nicht zu einer, Zitat, "diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens" führen.
Neben Bayern gibt es inzwischen auch in anderen Bundesländern, so etwa in Nordrhein-Westfalen, Anweisungen an die Polizei, bei Straftaten die Nationalität der mutmaßlichen Täter zu nennen.
Diese Nachricht wurde am 07.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.