Debatte um Wehrdienst
Juristin von der Bundeswehr-Universität äußert verfassungsrechtliche Zweifel an Losverfahren

Die Rechtswissenschaftlerin Kathrin Groh hat Zweifel geäußert, ob ein Losverfahren zur Rekrutierung von Wehrdienstleistenden mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr stehen für eine Zeremonie mit Gewehren in einer Reihe.
    Entscheidet künftig das Los über die Rekrutierung von Wehrdienstleistenden? (picture alliance / dpa / Niklas Graeber)
    Sie sagte im Deutschlandfunk, es gehe um tiefe Eingriffe in die Grundrechte junger Menschen. Dass ein Losverfahren und somit der Zufall darüber entscheide, wer gegebenenfalls an die Front geschickt werde, halte sie für einen wenig gangbaren Weg. Die Professorin an der Universität der Bundeswehr in München schlug stattdessen vor, die Zahl der Ausnahmen für den Wehrdienst zu erhöhen. Groh betonte, der Gesetzgeber sei in einer Zwickmühle. Ein faires Verfahren zu schaffen, ohne einen ganzen Jahrgang zu mustern, sei nahezu unmöglich.
    Fachpolitiker von Union und SPD hatten ein Losverfahren vorgeschlagen, falls sich nicht genügend Freiwillige für den Wehrdienst finden. Dagegen gibt es aber vor allem in der SPD-Fraktion Vorbehalte.
    Diese Nachricht wurde am 18.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.