Menschenhandel
Justizministerin Hubig (SPD) will Ausbeutung bei Menschenhandel und Zwangsprostitution stärker verfolgen

Bundesjustizministerin Hubig will den Abschnitt zu Menschenhandel im Strafgesetzbuch um mehrere Tatbestände erweitern und so die Strafverfolgung erleichtern.

    Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht im Plenarsaal im Bundestag zu den Abgeordneten.
    Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) (Katharina Kausche/dpa)
    Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig auch Ausbeutung durch Leihmutterschaft, Adoptionen und Zwangsarbeit genannt werden. Menschenhandel sei "moderne Sklaverei", erklärte die SPD-Politikerin. Auch Deutschland sei Tatort, und zwar im Bau, in der Pflege und im Bereich der Zwangsprostitution.
    In der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt das Justizministerium, die in Deutschland verbotene Leihmutterschaft sei als solche noch keine Ausbeutung im Sinne des Menschenhandels. Diese liege aber etwa vor, wenn die Person durch Zwang oder Täuschung dazu bewegt werde, eine Leihmutterschaft zu übernehmen. Zuletzt wurden die Tatbestände zum Menschenhandel im Strafgesetzbuch im Jahr 2016 angepasst.
    Diese Nachricht wurde am 20.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.