
Die Runde billigte in Berlin eine von Arbeitsministerin Bas (SPD) vorgelegte Verordnung mit erhöhten Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2026. Diese legen fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse und die Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Das Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
Laut dem Beschluss sollen von Januar an die Rentenbeiträge auf Einkommen bis 8450 Euro monatlich erhoben. Bislang sind es 8050 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsgrenze von 5512,50 auf 5812,50 Euro.
Das Arbeitsministerium erklärte, die Berechnung der neuen Beitragsgrenzen erfolge nach gesetzlicher Grundlagen auf Basis der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2024. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 von deutschlandweit gut fünf Prozent stiegen die Rechengrößen. "Die jährliche Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen dient dazu, die Leistungen (Lohnersatzleistungen, Renten) und Beiträge in der Sozialversicherung im Gleichgewicht zu halten", betonte das Ministerium. "Ohne Fortschreibung entsprechend der Lohnentwicklung würde die Beitragsbasis sukzessive erodieren, da ein immer geringerer Anteil der Lohnsumme der Verbeitragung unterliegen würde." Damit die Verordnung zu den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.
Diese Nachricht wurde am 08.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.