
Arbeitsministerin Bas wolle dazu eine Verordnung zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen ins Kabinett einbringen, schreibt die "Bild"-Zeitung. Als Folge müssten rund 2,1 Millionen Angestellte ab Januar monatlich mehr Geld in die Rentenversicherung einzahlen, bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung seien es 5,5 Millionen Beschäftigte. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem die Abgaben für die gesetzliche Sozialversicherung erhoben werden.
Dem Bericht zufolge sollen künftig Rentenbeiträge auf Einkommen bis 8.450 Euro monatlich erhoben werden, bislang waren es 8.050 Euro. In Kranken- und Pflegeversicherung soll die Grenze von derzeit rund 5.513 auf dann 5.813 Euro steigen.
Diese Nachricht wurde am 08.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.