
Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, wonach für die Spende - beispielsweise einer Niere - keine nähere Beziehung zum Empfängerpatienten bestehen muss. Bisher sind solche Transplantationen nur erlaubt, wenn Spender und Empfänger nah verwandt oder eng befreundet sind.
Mit der Gesetzesänderung erhofft sich die Regierung eine höhere Bereitschaft zu Lebend-Organspenden. Im vergangenen Jahr wurden dem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit zufolge rund 630 Nieren von lebenden Spendern verpflanzt.
Diese Nachricht wurde am 22.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.