
Der Regierungschef solle journalistische Recherchen konstruktiv begleiten, statt sie zu behindern, sagte ein Sprecher in Berlin. "Der Tagesspiegel" hatte den Beschluss vor Gericht erwirkt. Die Zeitung wirft dem Kanzler vor, Recherchen über Beleidigungsfälle zu verhindern, bei denen er betroffen ist. Laut Gerichtsentscheid muss das Bundeskanzleramt nun darüber informieren, welche Staatsanwaltschaften Kontakt wegen Beleidigungsdelikten aufgenommen haben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Nach dem Gesetz werden Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens härter bestraft als gegen Privatpersonen. So kann etwa eine üble Nachrede gegen eine Privatperson maximal zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren führen. Ist diese gegen einen Politiker gerichtet, sind bis zu fünf Jahre Haft möglich.
Diese Nachricht wurde am 23.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
