
Dabei geht um die Reihenfolge, in der schwerkranke Patienten bei zu knappen Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden. Ende 2022 war festgelegt worden, dass es allein auf die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ankommt - und damit etwa nicht auf Alter, Geschlecht oder etwaige Behinderungen. Zudem ist geregelt, welche Ärzte nach welchem Verfahren entscheiden und wie dies zu dokumentieren ist. Unter anderem gegen diese Vorgaben klagen mehrere Notfall- und Intensivmediziner, die vom Marburger Bund unterstützt werden. Sie halten die Bestimmungen für widersprüchlich und machen geltend, dass ihnen Grenzentscheidungen aufgezwungen würden.
                Dadurch seien ihre Grundrechte der Berufsfreiheit und der Gewissensfreiheit verletzt worden.
                Diese Nachricht wurde am 04.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
              