
Das Bundesarbeitsgericht hatte die Diakonie 2018 zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil sie eine konfessionslose Bewerberin nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen hatte. Kirchliche Arbeitgeber dürften nicht pauschal eine Religionszugehörigkeit von Bewerbern verlangen, stellten die Richter damals fest. Gegen das Urteil legte der Verband Verfassungsbeschwerde ein.
Damit wollten die Diakonie und die evangelische Kirche laut einer Sprecherin erreichen, dass die Konturen der Religionsfreiheit des Grundgesetzes vom Bundesverfassungsgericht klar gezeichnet würden. Die generelle Voraussetzung einer evangelischen Kirchenmitgliedschaft sei allerdings Anfang 2024 aus der entsprechenden Richtlinie der Kirche gestrichen worden. Sie sei seitdem nur noch Einstellungsvoraussetzung, wenn sie für die Stelle erforderlich und wichtig sei.
Diese Nachricht wurde am 23.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
