
Das entschied das Bundeskartellamt. Demnach dürfen die drei Firmen jeweils 10 Prozent der TSMC-Anteile erwerben. Wie ein Kartellamts-Sprecher mitteilte, haben die geopolitischen Verwerfungen der jüngeren Vergangenheit gezeigt, wie wichtig ein gesicherter Zugang zu Halbleitern gerade auch für die deutsche Industrie ist. Der Wettbewerb werde durch die Entscheidung nicht beeinträchtigt. Die Beteiligungen stünden zudem voll im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben, hieß es weiter.
Diese Nachricht wurde am 07.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.