Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie sollen Menschen besser vor Lärm in ihrer Umgebung geschützt werden, also vor Lärm durch Autos, Flugzeuge und Eisenbahnen. Die Richtlinie ist mittlerweile deutsches Gesetz, und das heißt: Bis Juli nächsten Jahres müssen für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern und für besonders stark befahrene Verkehrsadern Lärmkarten erstellt werden. Daraus soll hervorgehen, wo es wie laut ist. Basierend auf diesen Lärmkarten sollen die Kommunen dann bis Sommer 2008 Aktionspläne erarbeiten, mit denen der Lärm in lauten Gegenden verringert und die Ruhe in leisen Gegenden gesichert werden kann.
Dieses Prinzip findet auch der ADAC gut. Streit ist - mal wieder - entbrannt um die Grenzwerte. Denn weder in der Richtlinie noch im deutschen Gesetz steht, ab wie viel Dezibel Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Anwohner vor Lärm zu schützen. Festgeschrieben ist nur, dass der Lärm nicht gesundheitsschädlich sein darf. Untersuchungen hätten jedoch gezeigt, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz BUND, dass eine Lärmbelastung von 65 Dezibel gesundheitsschädlich sei, deswegen müssten bundeseinheitlich ab 65 Dezibel Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden. Michael Niedermeyer vom ADAC bezweifelt diese Erkenntnis:
"Es gibt eine Reihe von Untersuchungen, die wir aber in der Qualität nicht beurteilen können. Es gibt auch ein paar Untersuchungen, die das nicht ganz so streng sehen. Wir müssen sehen, was medizinische Untersuchungen an zulässigen Belastungen erbringen."
Ohne Grenzwerte seien die Lärmkarten Geldverschwendung, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz. Dem widerspricht Björn Dosch, Leiter des Ressorts Verkehr beim ADAC:
"Die Karte gibt wider, was an Lärmbelastung berechnet ist, was an Lärmbelastung zu erwarten ist. Die Karte gibt keine Aussage darüber, ob das über unter einem Grenzwert liegt, weil es diesen Grenzwert in der Tat nicht gibt. Aber die Karte gibt sehr wohl die Lärmbelastung wieder, sie ist eine Darstellung des Problems."
Anhand der Lärmkarten könnten dann Lärmschutzmaßnahmen eingeleitet werden. Welche Orte zu laut sind - diese Frage solle nicht durch einen bundeseinheitlichen Grenzwert festgelegt werden, so der ADAC-Experte Michael Niedermeyer. Wie und wo Lärm bekämpft wird, das solle lokal entscheiden werden.
"Dort wo es erstens am lautesten ist und zweitens, wo viele Menschen wohnen, die davon betroffen sind. Dort soll man gefälligst auch den Verkehr leiser machen. Dazu gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die wirksam sind, wie bessere Straßenbelege oder Beschränkungen für Lkw, die zu laut sind. Da kann man was für die Anwohner tun. Aber das soll entschieden werden, wo es bei den Bürgern ankommt, möglichst weit unten."
In Stuttgart hat der Streit schon begonnen, ab welchem Wert der Lärm bekämpft werden muss. Regional unterschiedliche Grenzwerte - das lehnt der Verkehrsexperte des BUND, Werner Reh, ab:
"Lokale Regelungen heißt, dass das komplette Chaos ausbricht. Das widerspricht auch dem Grundsatz der Gleichheit der Lebensverhältnisse, dass man im Ort A einen Grenzwert von 75 db hätte und im Ort B 65 oder 60 db. Das muss einheitlich geregelt werden, weil es um die Gesundheit geht. Wenn es keine einheitlichen Grenzwerte gibt, werden Lärmschutzmaßnahmen auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben."
Der BUND fordert nicht nur einen bundeseinheitlichen Grenzwert für die Belastung durch Umgebungslärm. Er fordert auch, in die Berechung dieses Grenzwertes den gesamten Lärm einzubeziehen, der ans Ohr der Anwohner dringt. Die Umgebungslärmrichtlinie werten bestimmte Lärmquellen nämlich nicht als Umgebungslärm: Autos, Eisenbahnen, Flugzeuge und Industrielärm zählen zum Umgebungslärm, Kindertagesstätten beispielsweise nicht. Vorher muss es aber natürlich überhaupt bundeseinheitliche Grenzwerte geben. Und einen solchen Grenzwert, so hieß es heute im Bundesumweltministerium, einen solchen bundeseinheitlichen Grenzwert wird es nicht geben.
Dieses Prinzip findet auch der ADAC gut. Streit ist - mal wieder - entbrannt um die Grenzwerte. Denn weder in der Richtlinie noch im deutschen Gesetz steht, ab wie viel Dezibel Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Anwohner vor Lärm zu schützen. Festgeschrieben ist nur, dass der Lärm nicht gesundheitsschädlich sein darf. Untersuchungen hätten jedoch gezeigt, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz BUND, dass eine Lärmbelastung von 65 Dezibel gesundheitsschädlich sei, deswegen müssten bundeseinheitlich ab 65 Dezibel Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden. Michael Niedermeyer vom ADAC bezweifelt diese Erkenntnis:
"Es gibt eine Reihe von Untersuchungen, die wir aber in der Qualität nicht beurteilen können. Es gibt auch ein paar Untersuchungen, die das nicht ganz so streng sehen. Wir müssen sehen, was medizinische Untersuchungen an zulässigen Belastungen erbringen."
Ohne Grenzwerte seien die Lärmkarten Geldverschwendung, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz. Dem widerspricht Björn Dosch, Leiter des Ressorts Verkehr beim ADAC:
"Die Karte gibt wider, was an Lärmbelastung berechnet ist, was an Lärmbelastung zu erwarten ist. Die Karte gibt keine Aussage darüber, ob das über unter einem Grenzwert liegt, weil es diesen Grenzwert in der Tat nicht gibt. Aber die Karte gibt sehr wohl die Lärmbelastung wieder, sie ist eine Darstellung des Problems."
Anhand der Lärmkarten könnten dann Lärmschutzmaßnahmen eingeleitet werden. Welche Orte zu laut sind - diese Frage solle nicht durch einen bundeseinheitlichen Grenzwert festgelegt werden, so der ADAC-Experte Michael Niedermeyer. Wie und wo Lärm bekämpft wird, das solle lokal entscheiden werden.
"Dort wo es erstens am lautesten ist und zweitens, wo viele Menschen wohnen, die davon betroffen sind. Dort soll man gefälligst auch den Verkehr leiser machen. Dazu gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die wirksam sind, wie bessere Straßenbelege oder Beschränkungen für Lkw, die zu laut sind. Da kann man was für die Anwohner tun. Aber das soll entschieden werden, wo es bei den Bürgern ankommt, möglichst weit unten."
In Stuttgart hat der Streit schon begonnen, ab welchem Wert der Lärm bekämpft werden muss. Regional unterschiedliche Grenzwerte - das lehnt der Verkehrsexperte des BUND, Werner Reh, ab:
"Lokale Regelungen heißt, dass das komplette Chaos ausbricht. Das widerspricht auch dem Grundsatz der Gleichheit der Lebensverhältnisse, dass man im Ort A einen Grenzwert von 75 db hätte und im Ort B 65 oder 60 db. Das muss einheitlich geregelt werden, weil es um die Gesundheit geht. Wenn es keine einheitlichen Grenzwerte gibt, werden Lärmschutzmaßnahmen auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben."
Der BUND fordert nicht nur einen bundeseinheitlichen Grenzwert für die Belastung durch Umgebungslärm. Er fordert auch, in die Berechung dieses Grenzwertes den gesamten Lärm einzubeziehen, der ans Ohr der Anwohner dringt. Die Umgebungslärmrichtlinie werten bestimmte Lärmquellen nämlich nicht als Umgebungslärm: Autos, Eisenbahnen, Flugzeuge und Industrielärm zählen zum Umgebungslärm, Kindertagesstätten beispielsweise nicht. Vorher muss es aber natürlich überhaupt bundeseinheitliche Grenzwerte geben. Und einen solchen Grenzwert, so hieß es heute im Bundesumweltministerium, einen solchen bundeseinheitlichen Grenzwert wird es nicht geben.