Sie ist depressiv. Manchmal traut sie sich überhaupt nicht mehr vor die Tür. 38 Jahre alt, arbeitslos - und das schon über ein halbes Jahr lang. Ihren Namen möchte sie nicht nennen. Sie hat Angst, dass sie dann überhaupt keinen Job mehr bekommt. Denn die gelernte Industriekauffrau aus Konstanz hat seit dem Tag, an dem sie ihren Job verloren hat, schon weit über 100 Bewerbungen verschickt, bislang ohne Ergebnis. Das schlimmste für sie: Zuhause herumsitzen, warten. Dann kam sie auf eine Idee:
Ich hab mich beworben für ein Studium, habe auch die Zusage bekommen habe angefangen zu studieren.
Für die 38jährige aus Konstanz stellte sich allerdings sehr schnell die Frage: Wie das Studium finanzieren ? Von was leben ? Anruf beim Bafög-Amt: Fehlanzeige. Sie ist für den Bafög-Bezug viel zu alt; die Grenze liegt bei 30 Jahren. Anfrage bei diversen Stiftungen: Ebenfalls Fehlanzeige. Dann die Mitteilung von der Agentur für Arbeit: Das Arbeitslosengeld wird gestrichen - und zwar sofort.
Es ist irgendwie auch unfair ,weil die Studenten, die gerade mal 20 Jahre alt sind, die dürfen sich überall einschreiben, die bekommen sofort Bafög .Aber derjenige, der erst einmal 30 Jahre alt ist und sich entscheidet, dann etwas für die Zukunft zu machen, bekommt nichts, weil er schon jahrelang in die Versicherung eingezahlt hat. Das ist natürlich schon unfair.
Unfair möglicherweise, aber eben nicht zu ändern. Hansjörg Dufner ist Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Konstanz:
Also so arg viel Entscheidungsspielraum hab’ ich dabei gar nicht. Denn es gibt eine abschließende gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch Teil drei.
Eine Regelung, die in den meisten Fällen von einer Unvereinbarkeit zwischen Studium einerseits und dem Bezug von Arbeitslosengeld andererseits ausgeht. Konkret: Arbeitslosengeld für Studenten gibt's nur dann, wenn das Studium genug Zeit lässt, um einer geregelten Arbeit nachzugehen - obwohl der Betroffene ja in diesem Moment gerade gar keine Arbeit hat.:
Da geht der Gesetzgeber davon aus, dass eine Stunde Veranstaltung an der Uni oder Fachhochschule, also Vorlesungen, Seminare etc., noch eine Stunde Vor- und Nacharbeitung erfordert, so dass ab 20 Stunden Studienbetrieb eigentlich die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gar nicht mehr möglich ist, und insofern geht der Gesetzgeber davon aus: Es liegt keine Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt vor, und damit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die 38jährige aus Konstanz wäre allerdings sofort dazu bereit gewesen, bei der Vermittlung einer Arbeit das Studium zu beenden, somit trotz Aufnahme des Studiums für die Vermittlung eines Jobs verfügbar zu sein.
Das geht nicht, weil der Gesetzgeber will ja, dass man nicht nur so zum Spaß studiert. Er will möglicherweise auch keine Studienplätze blockieren auf die Weise. Also es steht nicht im Belieben desjenigen, zu sagen: Ich besuche eben nur dieses Seminar und nur diese Vorlesung. Sondern: Entweder er studiert, dann aber auch ordnungsgemäß, so wie es die Studien- und Prüfungsordnung vorschreibt.
Die betroffene 38-Jährige ist kein Einzelfall: Die Anzahl derjenigen Arbeitslosen, die gerne studieren möchten, dies unter den gegebenen Umständen aber nicht können, liegt zwar im einstelligen%bereich. Dennoch gebe es immer wieder entsprechende Anfragen, heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Die betroffene Konstanzerin hat die Konsequenz gezogen - und das Studium abgebrochen. Seitdem bekommt sie wieder Arbeitslosengeld - aus ihrer Sicht eine bizarre Situation.
Im Prinzip, wenn man sich das so überlegt, die Leute, die nichts machen, die ausschlafen bis um 12, die bekommen Arbeitslosengeld, aber die Leute, die etwas anstellen möchten, die vorwärts kommen möchten, bekommen dann nichts. Also irgendwie wird man dann für das Nichtstun belohnt.
Einen Ausweg gibt es allerdings für studienwillige Arbeitslose: Die Bundesagentur für Arbeit lässt ausdrücklich solche Studien zu, die berufsbegleitend angeboten werden. Fernstudien gehören beispielsweise dazu, aber auch unter bestimmten Umständen Aufbaustudiengänge. Hansjörg Dufner:
Das geht mit Sicherheit, weil diese Studiengänge sind ja mit Sicherheit so angelegt, dass ich nebenher auch voll arbeiten kann, damit voll Arbeit suchen kann. Da gibt's kein Konflikt.
Ich hab mich beworben für ein Studium, habe auch die Zusage bekommen habe angefangen zu studieren.
Für die 38jährige aus Konstanz stellte sich allerdings sehr schnell die Frage: Wie das Studium finanzieren ? Von was leben ? Anruf beim Bafög-Amt: Fehlanzeige. Sie ist für den Bafög-Bezug viel zu alt; die Grenze liegt bei 30 Jahren. Anfrage bei diversen Stiftungen: Ebenfalls Fehlanzeige. Dann die Mitteilung von der Agentur für Arbeit: Das Arbeitslosengeld wird gestrichen - und zwar sofort.
Es ist irgendwie auch unfair ,weil die Studenten, die gerade mal 20 Jahre alt sind, die dürfen sich überall einschreiben, die bekommen sofort Bafög .Aber derjenige, der erst einmal 30 Jahre alt ist und sich entscheidet, dann etwas für die Zukunft zu machen, bekommt nichts, weil er schon jahrelang in die Versicherung eingezahlt hat. Das ist natürlich schon unfair.
Unfair möglicherweise, aber eben nicht zu ändern. Hansjörg Dufner ist Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Konstanz:
Also so arg viel Entscheidungsspielraum hab’ ich dabei gar nicht. Denn es gibt eine abschließende gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch Teil drei.
Eine Regelung, die in den meisten Fällen von einer Unvereinbarkeit zwischen Studium einerseits und dem Bezug von Arbeitslosengeld andererseits ausgeht. Konkret: Arbeitslosengeld für Studenten gibt's nur dann, wenn das Studium genug Zeit lässt, um einer geregelten Arbeit nachzugehen - obwohl der Betroffene ja in diesem Moment gerade gar keine Arbeit hat.:
Da geht der Gesetzgeber davon aus, dass eine Stunde Veranstaltung an der Uni oder Fachhochschule, also Vorlesungen, Seminare etc., noch eine Stunde Vor- und Nacharbeitung erfordert, so dass ab 20 Stunden Studienbetrieb eigentlich die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gar nicht mehr möglich ist, und insofern geht der Gesetzgeber davon aus: Es liegt keine Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt vor, und damit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die 38jährige aus Konstanz wäre allerdings sofort dazu bereit gewesen, bei der Vermittlung einer Arbeit das Studium zu beenden, somit trotz Aufnahme des Studiums für die Vermittlung eines Jobs verfügbar zu sein.
Das geht nicht, weil der Gesetzgeber will ja, dass man nicht nur so zum Spaß studiert. Er will möglicherweise auch keine Studienplätze blockieren auf die Weise. Also es steht nicht im Belieben desjenigen, zu sagen: Ich besuche eben nur dieses Seminar und nur diese Vorlesung. Sondern: Entweder er studiert, dann aber auch ordnungsgemäß, so wie es die Studien- und Prüfungsordnung vorschreibt.
Die betroffene 38-Jährige ist kein Einzelfall: Die Anzahl derjenigen Arbeitslosen, die gerne studieren möchten, dies unter den gegebenen Umständen aber nicht können, liegt zwar im einstelligen%bereich. Dennoch gebe es immer wieder entsprechende Anfragen, heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Die betroffene Konstanzerin hat die Konsequenz gezogen - und das Studium abgebrochen. Seitdem bekommt sie wieder Arbeitslosengeld - aus ihrer Sicht eine bizarre Situation.
Im Prinzip, wenn man sich das so überlegt, die Leute, die nichts machen, die ausschlafen bis um 12, die bekommen Arbeitslosengeld, aber die Leute, die etwas anstellen möchten, die vorwärts kommen möchten, bekommen dann nichts. Also irgendwie wird man dann für das Nichtstun belohnt.
Einen Ausweg gibt es allerdings für studienwillige Arbeitslose: Die Bundesagentur für Arbeit lässt ausdrücklich solche Studien zu, die berufsbegleitend angeboten werden. Fernstudien gehören beispielsweise dazu, aber auch unter bestimmten Umständen Aufbaustudiengänge. Hansjörg Dufner:
Das geht mit Sicherheit, weil diese Studiengänge sind ja mit Sicherheit so angelegt, dass ich nebenher auch voll arbeiten kann, damit voll Arbeit suchen kann. Da gibt's kein Konflikt.