Im Kern will die Koalition den Papierkram, den jeder für das Finanzamt braucht, eindämmen. Dazu wird der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 auf 1000 Euro angehoben. Unterhalb dieser Summe müssen Bürger ihre Werbungskosten - also die beruflich bedingten Ausgaben - nicht einzeln nachweisen, sie sollen dadurch beim Sammeln von Quittungen und Belegen entlastet werden.
Wer will, kann zudem in Zukunft nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben und sich per E-Mail ein schon weitgehend ausgefülltes Formular vom Finanzamt zusenden lassen. Die Erklärung lässt sich dann mit einigen wenigen Einträgen ausfüllen.
Bisher sind für eine verbindliche Auskunft zu Steuerfragen, also eine schriftliche und einklagbare Information des Finanzamtes, teils hohe Gebühren fällig. Künftig sollen bei allen Anfragen, bei denen es um einen Wert von weniger als 10.000 Euro geht, keine Gebühren mehr erhoben werden.
Eltern erwachsener Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, sollen künftig Kindergeld, oder die entsprechenden Freibeträge, unabhängig vom Einkommen der Kinder erhalten. Bisher wird das Kindergeld gestrichen, wenn das Kind mehr als 8004 Euro pro Jahr verdient. Außerdem soll die Anlage Kind der Steuererklärung eine Seite kürzer werden. Bisher sind Kinderbetreuungskosten entweder Werbungskosten oder Sonderausgaben – je nachdem, ob die Betreuung durch die Berufstätigkeit bedingt oder privat veranlasst sind, wie rechtlich heißt. Künftig sollen die Betreuungskosten grundsätzlich Sonderausgaben sein, komplizierte Nachweise entfallen.
Wer für den Weg zur Arbeit unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, muss bisher Tag für Tag nachweisen, wann er etwa Auto oder Bus gefahren ist. Künftig würde der Steuervorteil nicht mehr auf Tages-, sondern auf Jahresbasis errechnet werden. So soll ausuferndes Belegsammeln entfallen.
Insgesamt sollen die Bürger um 590 Millionen Euro entlastet werden. Die Koalition möchte die Gesetzesänderungen so schnell wie möglich in den Bundestag einbringen, damit die neuen Regelungen Anfang 2012 in Kraft treten können. Wo es möglich ist, sollen die Änderungen rückwirkend zum 1.1.2011 gelten.
Wer will, kann zudem in Zukunft nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben und sich per E-Mail ein schon weitgehend ausgefülltes Formular vom Finanzamt zusenden lassen. Die Erklärung lässt sich dann mit einigen wenigen Einträgen ausfüllen.
Bisher sind für eine verbindliche Auskunft zu Steuerfragen, also eine schriftliche und einklagbare Information des Finanzamtes, teils hohe Gebühren fällig. Künftig sollen bei allen Anfragen, bei denen es um einen Wert von weniger als 10.000 Euro geht, keine Gebühren mehr erhoben werden.
Eltern erwachsener Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, sollen künftig Kindergeld, oder die entsprechenden Freibeträge, unabhängig vom Einkommen der Kinder erhalten. Bisher wird das Kindergeld gestrichen, wenn das Kind mehr als 8004 Euro pro Jahr verdient. Außerdem soll die Anlage Kind der Steuererklärung eine Seite kürzer werden. Bisher sind Kinderbetreuungskosten entweder Werbungskosten oder Sonderausgaben – je nachdem, ob die Betreuung durch die Berufstätigkeit bedingt oder privat veranlasst sind, wie rechtlich heißt. Künftig sollen die Betreuungskosten grundsätzlich Sonderausgaben sein, komplizierte Nachweise entfallen.
Wer für den Weg zur Arbeit unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, muss bisher Tag für Tag nachweisen, wann er etwa Auto oder Bus gefahren ist. Künftig würde der Steuervorteil nicht mehr auf Tages-, sondern auf Jahresbasis errechnet werden. So soll ausuferndes Belegsammeln entfallen.
Insgesamt sollen die Bürger um 590 Millionen Euro entlastet werden. Die Koalition möchte die Gesetzesänderungen so schnell wie möglich in den Bundestag einbringen, damit die neuen Regelungen Anfang 2012 in Kraft treten können. Wo es möglich ist, sollen die Änderungen rückwirkend zum 1.1.2011 gelten.