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Keine Geldrückgarantie

Wenn Schimmelpilze, Bleirohre oder Asbest-Wände das Leben in der Mietwohnung nicht mehr erträglich erscheinen lassen, kann der Mieter eventuell Schadensersatz fordern oder fristlos kündigen. Doch diese Rechte bekommt man nicht automatisch. Entscheidend ist, ob der Vermieter bereits vor dem Einzug auf die Mängel hingewiesen hat.

Von Margret Bielenberg |
    Hat ein Mieter den Verdacht, dass Wohngifte in der Raumluft sind und die Gesundheit belasten, so muss er den Vermieter schnellstmöglich informieren. Geht der nicht darauf ein, muss der Mieter sich um Beweise kümmern. Das können beispielsweise Fotos von Schimmelflecken an den Wänden sein oder von Bleirohren im Keller.

    Wichtig ist, dass Mieter sofort reagieren und dem Vermieter schriftlich von der Situation berichten, eine Abhilfe durch fachgerechte Sanierung verlangen und eine angemessene Frist setzen. Grundsätzlich haben Mieter drei verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte zu wahren, sagt Dr. Eckard Pahlke vom Mieterverein zu Hamburg:

    "Zum einen können sie die Miete kürzen, weil das Wohnen ja erheblich beeinträchtigt wird. Aber das alleine verhilft ja nicht, dass die Ursache des Schadens beseitigt wird. Das zweite ist, die Mieter können auch Schadensersatz verlangen. Es kann sogar sein, dass sie übergangsweise zwecks Sanierung der Wohnung ausziehen müssen, in ein Hotel. Und das muss dann auch der Vermieter eventuell bezahlen, das ist dann der Schadensersatz. Und das dritte Recht, das die Mieter haben, ist die fristlose Kündigung."

    Vor einem solchen Schritt sollten Mieter sich jedoch beraten lassen - die Rechtslage ist nicht immer eindeutig. So ist eine Mietkürzung zwar möglich, doch wird sie häufig vom Mieter zu hoch angesetzt. Und eine fristlose Kündigung kommt zum Beispiel nur dann in Frage, wenn problematische Substanzen für jedermann gefährlich sind. Eine allergische Reaktion nur eines von mehreren Bewohnern reicht nicht aus. Stellt sich heraus, dass der Vermieter von den Wohngiften wusste und nicht darauf hingewiesen hat, so ist das eine eindeutige Täuschung:

    "Dann hat der Mieter das Recht zu kündigen, aber der Mieter kann auch Schadensersatz verlangen. Denn die Anmietung der Wohnung, alles: Maklergebühr, Einrichtung, Telefon, Gardinen, das kostet alles sehr viel Geld. Da können die Mieter ganz erheblich Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie so getäuscht worden sind."

    Auch Käufer eines Hauses oder einer Wohnung haben rechtliche Möglichkeiten, wenn sie in ihrem neuen Eigenheim mit Wohngiften konfrontiert werden, sagt Eva Proppe, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Hamburg:

    "Dann sollte ich versuchen, diese Beweise zu sichern, entweder im Wege eines privaten Gutachtens oder sogar durch ein gerichtliches Verfahren, ein selbständiges Beweissicherungsverfahren. Das aber immer nur dann, wenn man die Möglichkeit hat, sich das von dem Verkäufer im Wege des Schadensersatzes oder nachträgliche Minderung des Kaufpreises wiederzuholen."

    Auf der sicheren Seite ist man dann, wenn man dem Verkäufer nachweisen kann, dass ihm der Mangel bekannt war und er ihn verschwiegen hat:

    "Er hätte die Pflicht gehabt, das zu sagen, wenn ich ihn frage oder wenn er weiß, dass ich das Haus nicht gekauft hätte oder die Wohnung, wenn ich von diesem Mangel gewusst hätte. Und wenn er auch das nur billigend in Kauf nimmt, ins Blaue hinein einfach sagt, sind keine Feuchtigkeitsschäden da, obwohl man ihm nachher nachweisen kann, es waren schon mal solche Arbeiten, dann führt das dazu, dass man entweder mindern kann oder sogar den ganzen Kaufvertrag anfechten kann, wegen arglistiger Täuschung. Und dann führt das zur Rückabwicklung und Rückzahlung des gesamten Kaufpreises."

    Hat man sich ein Haus bauen lassen und stellt im nachhinein fest, dass giftige Bausubstanzen verwendet worden sind und nicht die, die vereinbart wurden, dann richten sich Schadensersatzansprüche zum Beispiel gegen Bauträger oder Architekten. In so einem Fall sollte man sich von Fachanwälten für privates Baurecht beraten lassen.

    Eigentümer und Mieter, die wenig Geld zur Verfügung haben und nicht rechtsschutzversichert sind, bekommen für rund zehn Euro rechtliche Unterstützung. In Hamburg ist die Öffentliche Rechtsauskunft zuständig. In allen übrigen Bundesländern gibt es für das gleiche Geld Beratungshilfe bei jedem Fachanwalt. Mieter, die Mitglied im örtlichen Mieterverein sind, bekommen dort rechtliche Unterstützung:

    "Ich habe einen Fall jetzt gerade gehabt. Das ist eine Journalistin, die ist schwanger mit ihrem Lebensgefährten, und hat Schimmel in der Wohnung festgestellt. Und deswegen haben sie auch fristlos gekündigt. Der Vermieter ist mit dieser Kündigung nicht einverstanden und zieht einfach die Mieten, die er meint jetzt bekommen zu können, zieht er von der Kaution ab. Das ist auch ein beliebtes Vermieterspielchen. Dann einfach, dass die Vermieter sagen: Nein, die Mietminderung war nicht berechtigt oder die Kündigung war nicht berechtigt. Und dann wird einfach die Kaution einbehalten. Diesen Fall habe ich gerade gehabt, und da werden wir die Kaution dann gerichtlich anfordern müssen."

    Zur Sendung:Gift, Gestank und Schadstoffspuren
    Wohnen und Gesundheit