Gericht der Europäischen Union
Klage gegen Datenaustausch zwischen EU und USA abgewiesen

Das Datentransfer-Abkommen zwischen der EU und den USA ist nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union rechtens.

    Die Fahnen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union wehen nebeneinander.
    Das Datentransfer-Abkommen zwischen der EU und den USA ist nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union rechtens. (dpa-Zentralbild / Jens Kalaene)
    Das Gericht wies eine Klage ab, die auf eine Annullierung des Abkommens abzielte. Die Vereinigten Staaten hätten zum Zeitpunkt der Übereinkunft ausreichenden Schutz personenbezogener Daten zugesagt, hieß es zur Begründung. In dem Verfahren vor dem zweithöchsten Gericht der Europäischen Union ging es um eine Klage des französischen Abgeordneten Latombe gegen das als "Data Privacy Framework" bekannte Regelwerk. Dieses ist die rechtliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten von Europa in die USA. Latombe hatte beanstandet, dass die Daten von EU-Bürgern in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Geheimdiensten geschützt seien.
    Diese Nachricht wurde am 03.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.