
Nach Informationen der "Welt am Sonntag" bestand der größte Anteil - mit 15 Prozent - aus türkischen Staatsbürgern. Bei knapp der Hälfte der Visa zogen Ehepartner nach. In mehr als einem Drittel der Fälle ging es um den Nachzug von Kindern zu ihren Eltern in Deutschland.
Einen rechtlichen Anspruch auf den Familiennachzug haben Asylberechtigte sowie Menschen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind. Wer lediglich über einen subsidiären Schutzstatus verfügt, kann seit Juli keine Verwandten mehr nach Deutschland nachziehen lassen. Dies betrifft vor allem Menschen aus Syrien. Das Bundesinnenministerium berichtete als Antwort auf eine kleine Anfrage der Linkspartei von lediglich zwei Ausnahmen seit dem Sommer, die als Härtefälle eingestuft worden seien.
Diese Nachricht wurde am 21.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
