
„Nehmen Sie keine Getränke von Fremden an“ und „Lassen Sie Getränke nicht aus den Augen“: Mit solchen Tipps will die Polizei potenzielle Opfer für sogenannte Knock-out-Tropfen (kurz K.-o.-Tropfen) sensibilisieren: Die meist farb- und geruchlosen Substanzen führen zu Bewusstseinsstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit.Wenn die Wirkung nachlässt, haben Betroffene häufig große Erinnerungslücken.
Doch Fälle wie der von Gisèle Pelicot und Recherchen zeigen: K.-o.-Tropfen sind nicht nur Phänomen von Clubs und Partys. Auch im privaten Umfeld werden vor allem Frauen mithilfe betäubender Substanzen Opfer sexualisierter Gewalt. Vor diesem Hintergrund berät der Bundestag über höhere Strafen für Täter. Würde das Betroffenen tatsächlich helfen?
Bundesregierung setzt auf Abschreckung
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) möchte den Einsatz von K.-o.-Tropfen härter bestrafen. Ihr Gesetzentwurf sieht mindestens fünf statt bisher drei Jahre Freiheitsstrafe vor, wenn K.-o.-Tropfen bei einer Vergewaltigung oder einem Raub eingesetzt werden. Sie sollen strafrechtlich ähnlich behandelt werden Waffen oder andere gefährliche Tatmittel. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte K.-o.-Tropfen bisher nicht als gefährliche Waffe im Sinne des Strafgesetzbuchs eingestuft.
Hubigs Ziel ist es, Täter durch härtere Strafen abzuschrecken. Doch das reiche nicht aus. Zugleich brauche es mehr Aufklärung und eine bessere Prävention.
K.-o.-Tropfen in Deutschland: Kaum Zahlen, hohes Dunkelfeld
Im Dezember 2024 hat ein Rechercheteam des öffentlich-rechtlichen Reportageformats STRG_F mehrere Telegram-Chats aufgedeckt, in denen sich bis zu Zehntausende Nutzer darüber austauschten, wie man Menschen für sexuelle Übergriffe bis hin zu Vergewaltigungen unbemerkt betäuben könne. Eine bundesweite polizeiliche Statistik der Fälle von K.-o.-Tropfen existiert bislang jedoch nicht. Das Bundeskriminalamt geht von einem hohen Dunkelfeld aus.
Weil K.-o.-Tropfen häufig im Zusammenhang mit Körperverletzungen und Sexualdelikten eingesetzt werden, gehen Experten davon aus, dass ein Großteil der Täter Männer sind. K.-o.-Tropfen werden aber auch für andere Straftaten verwendet, zum Beispiel, um Menschen zu betäuben und anschließend auszurauben.
Schätzungen zufolge kommen mehr als 100 verschiedene Substanzen infrage, die als K.-o.-Mittel eingesetzt werden können. Täter mischen sie beispielsweise in Getränke oder verabreichen sie heimlich per Injektion. Man spricht auch von "Spiking".
Weil K.-o.-Tropfen häufig im Zusammenhang mit Körperverletzungen und Sexualdelikten eingesetzt werden, gehen Experten davon aus, dass ein Großteil der Täter Männer ist. Täter nutzen K.-o.-Mittel auch für andere Straftaten - zum Beispiel, um ihre Opfer zu betäuben und anschließend auszurauben. Davon sind auch Männer betroffen.
Härtere Strafen bei K.o.-Tropfen: Was Experten und Betroffene fordern
Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, hält eine Strafverschärfung für angemessen. Doch es brauche auch eine bessere Strafverfolgung: Vielfach unterbesetzte Staatsanwaltschaften seien heute kaum noch in der Lage, Sexualstrafverfahren zügig zu bearbeiten. Hier müsse die Politik ansetzen.
Jenny Lederer, Mitglied im Ausschuss Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, erwartet nicht viel von der Verschärfung des Strafrechts. Dafür seien K-.o.-Tropfen in der Praxis schwer nachweisbar und viele Opfer kämen zu spät ins Krankenhaus. Ähnlich sieht es Nina Fuchs vom Verein “Kein Opfer”. Sie wurde selbst Opfer sexualisierter Gewalt unter Einsatz von K.-o.-Tropfen.
Wie in ihrem Fall führe nur ein Bruchteil der Verfahren zu einer Verurteilung. Sie kritisiert auch den Umgang der Polizei mit Opfern: „Ich glaube, dass durchaus unter den Betroffenen schon bekannt ist, dass man nicht so viel Hilfe bekommt bei der Polizei, dass das Thema oft nicht ernst genommen wird, dass man mit Victim Blaming und Mythen konfrontiert wird, sowohl zu K.-o.-Tropfen, aber vor allem auch zu sexualisierter Gewalt.“ Sie und andere Betroffene wünschen sich mehr Aufklärung und Sensibilisierung von Personal bei Polizei, Krankenhäusern und Gerichten.
Wirklich sicher schützen könne sich niemand vor K.-o.-Tropfen, betont Fuchs. Betroffenen würde aus ihrer Sicht vor allem eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ helfen: Demnach wären sexuelle Handlungen nur zulässig, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
In Deutschland gilt derzeit der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Das bedeutet: Sexuelle Handlungen können nur bestraft werden, wenn sie erkennbar gegen den Willen einer Person passieren. In vielen anderen europäischen Ländern gilt der „Nur Ja heißt Ja“-Grundsatz bereits. Auch Bundesjustizministerin Hubig hat sich schon dafür ausgesprochen. Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt aber bisher nicht vor.
Onlinetext: Isabelle Klein; Quellen: Deutschlandfunk, dpa, Bundesjustizministerium, BKA, Polizei NRW









