
Die Deutsche Presse-Agentur und Reuters melden übereinstimmend, dass der Entwurf des Gebäude-Energiegesetzes von Wirtschaftsminister Habeck in mehreren Punkten verändert wurde. Möglich sind demnach nun auch Gas-Heizungen, die später auf Wasserstoffbetrieb umgestellt werden können. Ebenfalls möglich sei jetzt auch der Einsatz von Solarthermie. Zudem soll die 30-Jahre-Frist aufgeweicht werden, nach der alte Anlagen spätestens ausgetauscht werden müssen. Die Änderungen waren auf Drängen der FDP vorgenommen worden.
Grundsätzlich bleibt es in dem Gesetzentwurf dabei, dass ab dem kommenden Jahr neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden müssen.
Weiterhin verhandelt wird den Meldungen zufolge über Art und Umfang der finanziellen Förderung bei der Anschaffung einer neuen Heizungsanlage.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.