
Die Rechtswidrigkeit der Abtreibung in den ersten zwölf Wochen sei nicht haltbar, betonte die Juristin Wörner bei der Vorstellung der Empfehlungen in Berlin. Der Gesetzgeber sollte hier tätig werden. Zugleich beurteilte die Kommission Eizellspenden als zulässig. Die Koordinatorin dieser Arbeitsgruppe, Wiesemann, sagte, die damalige Begründung des Verbots sei nicht mehr stichhaltig. Skeptischer äußerte sich die Kommission zum Thema Leihmutterschaft.
Der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission gehören Expertinnen und Experten aus Medizin, Psychologie, Soziologie, Ethik und Recht an.
Diese Nachricht wurde am 15.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.