
Unterhändler der EU-Länder und des Europaparlaments einigten sich in Straßburg auf eine Reform des europäischen Strommarkts. Nötig ist noch die formelle Bestätigung durch das Parlament und die Mitgliedsstaaten.
Ein Kernelement der Reformvorschläge sind neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, sogenannte "Contracts for Difference". Mit diesen Differenzverträgen garantieren die Staaten Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie Investitionen in erneuerbare Energien und in Kernkraft tätigen. Fällt der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis, springt der Staat ein und gleicht die Differenz aus. Liegt der Preis höher, geht der Überschuss an den Staat. Damit sollen Preise stabiler bleiben und der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.
Diese Nachricht wurde am 14.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
