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Kräutertee ist kein Lebensmittel

Die Aufsichtsbehörden sind dazu da, krank machende Lebensmittel aus dem Verkehr zu ziehen. In Brandenburg geht das Landesgesundheitsamt jetzt gegen Landwirte vor, die besonders gesunde Lebensmittel verkaufen wollen. Genau diese Eigenschaft wird den fraglichen Produkten zum Verhängnis, denn eben wegen der Gesundheitswirkungen sind sie für die Behörden gar keine Lebensmittel, sondern Arznei.

Von Claudia van Laak |
    "Ich sammel Kräuter und Pflanzen, Früchte, die draußen wachsen in der Natur, einen Teil baue ich auch selber an und mache daraus getrocknete Pflanzen, die man verwenden kann als Tee, als Gewürz, als Suppe oder für den Eintopf. "

    An einem Teil der Tüten hängt ein knallroter Zettel. Vorsicht Arzneimittel, ist da zu lesen. Und weiter: Was viele für einen Scherz halten, ist dem Landesgesundheitsamt bitterer Ernst. Das Brandenburger Landesgesundheitsamt hat 11 der 40 Kräuter von Thomas Beutler als Arzneimittel identifiziert. Für die Herstellung und den Verkauf von Arzneimitteln gelten jedoch strengere Auflagen als für Lebensmittel - und die erfüllt Thomas Beutler in seinem Betrieb nicht. Der Sprecher des Potsdamer Gesundheitsministeriums Thomas Wendt erläutert die Auflagen:

    " Was die Sauberkeit der Kräuter betrifft, auch Einfluss von Fremdstoffen, alles das darf bei diesen hochreinen Kräutern nicht der Fall sein, bis dahin dass er Auflagen hat, die Packung genau zu kennzeichnen. "

    Kräuter zu unterscheiden in Lebensmittel einerseits und Arzneimittel andererseits, das diene dem Verbraucherschutz, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

    " Der Verbraucher will natürlich wissen, wie wirken bestimmte Kräuter. Sie haben Wirkstoffe, die nicht zu unterschätzen sind, da gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse, und wenn die Wirkung nicht ausgewiesen ist, würde das Landesgesundheitsamt gegen seine Pflicht verstoßen, darauf zu achten. "

    Kräuterbauer Thomas Beutler kann da nur den Kopf schütteln. Die Unterscheidung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln hält er für überflüssig.

    " Ich kann's nicht nachvollziehen. Ein Argument ist, da sind Wirkstoffe drin. Zum Beispiel Kamille, die hat acht verschiedene Wirkungen, da gucke ich mir die Malvenblüte an, die plötzlich Arznei sein soll, die hat eine Wirkung, reizlindernde Wirkung. Da stimmt ja was nicht. Da müsste ja die Kamille eindeutig Arznei sein. Oder das nicht. "

    Die Kamille sei als Lebensmittel klassifiziert, die Malvenblüte als Arzneimittel, so das Gesundheitsministerium. Die Unterscheidung sei wichtig, so Ministeriumssprecher Wendt und gibt ein Beispiel - die Wirkung von Johanniskraut.

    " Beispielsweise hebt sie die Wirkung der Pille weitgehend auf, z.B. hemmt sie die Wirkung von Anti HIV-Arzneimitteln und außerdem ist es mit negativer Wirkung für Leute, die gegen Licht empfindlich sind. "

    Thomas Beutler: " Es gibt einfach so etwas wie einen gesunden Menschenverstand, der mir sagt, dass ich nicht 5 Liter vom Johanniskraut trinke, die dann vielleicht eine Auswirkung haben. "

    Durch diese Vorschriften würden die Verbraucher entmündigt und die Kräuterbauern an der Ausübung ihres Berufes gehindert, sagt Thomas Beutler - etwa 300 Bauern und Gärtner sollen in Brandenburg betroffen sein.

    " Ich möchte eine gesunde Nahrung erzeugen, ich möchte niemanden schädigen, ich möchte lösungsorientiert arbeiten und da stehe ich einer Behöre gegenüber, die nur auf Kontrollrecht setzt. "

    Das Landesgesundheitsamt hat bereits zum äußersten Mittel gegriffen und Strafanzeige gegen den Kräuterbauern gestellt. In der Kleinstadt Belzig zeigt man sich solidarisch mit Thomas Beutler - das Verhalten der Behörden kann kaum jemand verstehen.

    " Es gab eine die hat gesagt, sie trinkt keinen Kräutertee, aber jetzt kauft sie zwei Packungen, gerade deshalb.

    Ich kann nur darüber lachen, ich trinke seit Jahren selber Tees, die fügen mir keinen Schaden zu das ist pure Gesundheit aus der Natur. "