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Krankenversicherung, Teilzeit, Kindergeld
Diese Gesetze treten 2019 in Kraft

Raus aus der Teilzeitfalle, mehr Pflegestellen, Auskunftspflicht für Vermieter bei der Mietpreisbremse: Zum Jahresanfang ändern sich zahlreiche Gesetze. Auch sollen Unternehmen Anreize bekommen, um beispielsweise Langzeitarbeitslose einzustellen.

Von Gudula Geuther | 01.01.2019
    Eine Lupe zeigt Paragrafen Paragraphen Zeichen.
    Zum 1. Januar 2019 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, von denen beispielsweise Mieter, pflegende Angehörige und Eltern profitieren. (imago / Jochen Tack)
    Viele, nicht alle Arbeitnehmer werden in diesem Jahr mehr Netto vom Brutto haben. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt – von drei auf zweieinhalb Prozent. Im Schnitt sinkt auch der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leicht, ihn übernehmen außerdem Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder zu gleichen Teilen, auch das entlastet.
    Höhere Steuerfreibeträge kommen dem Steuerzahler ebenso zugute wie ein Ausgleich für die so genannte kalte Progression. Zehn Euro mehr pro Kind und Monat gibt es für Eltern, um so viel steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind. Und auch Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sollen profitieren, mit einem halben Rentenpunkt, der zusätzlich angerechnet wird.
    Diesen Entlastungen steht allerdings ein höherer Beitrag zur Pflegeversicherung gegenüber, er steigt um einen halben Prozentpunkt. Kinderlose bezahlen ab jetzt 3,3 Prozent. So viel zum Geld.
    Änderungen in der Pflege
    In der Pflege tut sich so manches auch jenseits des Versicherungsbeitrages. Die Krankenkassen müssen neue Stellen finanzieren, der Mindestlohn steigt leicht, stark Pflegebedürftige bekommen eher mal eine Taxifahrt bezahlt und anderes mehr.
    Die Pflege von Angehörigen mag ein Grund sein, warum Arbeitnehmer für begrenzte Zeit weniger arbeiten wollen. Gründe gibt es viele. Seit 2001 schon gibt es unter bestimmten Umständen auch den Anspruch auf Teilzeit. Die Gefahr: Wer einmal Arbeitszeit reduziert hat, kommt nicht mehr zurück. Teilzeit soll ab heute nicht mehr zur Falle werden, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD.
    "Was wir jetzt schaffen, und das entspricht der Lebenswirklichkeit vieler Menschen in Deutschland, einem modernen Arbeitsmarkt, ist ein Rechtsanspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit. Es gibt einen Rechtsanspruch von ein bis fünf Jahren, Arbeitszeit mal verkürzen zu können – ohne das übrigens dann besonders begründen zu müssen – um anschließend geplant in Vollzeit zurückzukehren."
    Der Anspruch gilt allerdings nicht für alle. In Betrieben mit weniger als 45 Beschäftigten greift er gar nicht, bei weniger als 200 Mitarbeitern nur zum Teil. Wer jetzt schon Stunden reduziert hat, kann die Rückkehr auf Vollzeit zwar nicht verlangen. Dafür trifft den Arbeitgeber aber eine besondere Prüf- und Begründungspflicht.
    Mehr Schutz für Mieter
    Begründen müssen auch Vermieter mehr als bisher, wenn sie hohe Mieten verlangen wollen. Die so genannte Mietpreisbremse, die in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auch bei Neuvermietung Grenzen vorgibt, konnte bisher leicht umgangen werden. Denn der Mieter wusste nicht, ob der Vermieter nicht zu recht mehr verlangt. Weil er zum Beispiel schon früher mehr eingenommen hat. Hier greift das neue Gesetz, so Bundesjustizministerin Katarina Barley, SPD.
    "Wenn Vermieterinnen und Vermieter sich auf Ausnahmen zur Mietpreisbremse berufen wollen, haben sie künftig eine Auskunftspflicht bezüglich dieser Ausnahmen. Nur so können die Mieterinnen und Mieter beurteilen, ob diese Mietreisbremse greift, oder nicht. Nur so können sie rechtssicher wissen, welche Miete sie am Ende zahlen müssen."
    Auch wer nicht umzieht, soll besser geschützt werden, zum Beispiel vor Modernisierungskosten, die in geringerem Maß auf den Mieter umgelegt werden können.
    Perspektive für Langzeitarbeitslose
    Heute treten noch viele weitere Gesetze in Kraft. Eines soll Langzeitarbeitslosen helfen, wieder auf dem Arbeitsmarkt Tritt zu fassen. Es geht um Geld für Arbeitgeber. Sie erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Menschen einstellen, die mindestens sechs Jahre lang arbeitslos waren. Am Anfang wird der volle Lohn ersetzt. Aber es soll um mehr als Geld gehen, betont der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Marcel Fratscher. 150.000 Menschen werde wieder eine soziale Teilhabe ermöglicht. Dabei sei wichtig,
    " …diesen Menschen eine Wertschätzung entgegen zu bringen, sie nicht zu stigmatisieren, ihnen das Gefühl zu geben, ihr werdet gebraucht, ihr habt eine Aufgabe. Wenn ihr arbeitet, dann bekommt Ihr auch viel zurück, nicht nur vom Einkommen her, sondern auch, wieder Teil der Gesellschaft zu sein."
    Deshalb sollen die Jobcenter für diese Gruppe eine intensive beschäftigungsbegleitende Betreuung organisieren.