Geht es nach Ruiz Jarabo-Colomer, dann muss Deutschland seine Regeln für den Bafög-Bezug ändern. Der Generalanwalt beim europäischen Gerichtshof in Luxemburg kritisierte heute zwei Bestimmungen für den Bezug von Auslandsbafög.
Im ersten Fall ging es um eine deutsche Studentin, die direkt nach dem Abitur nach London gegangen war, um dort eine Universität zu besuchen. Dafür hatte sie Bafög verlangt, der Antrag wurde aber abgewiesen. Begründung: Nur wenn sie vorher ein Jahr in Deutschland studiert hätte, hätte sie Bafög für die Fortsetzung ihres Studiums auf der Insel erhalten können. Diese Bestimmung verletzt nach Auffassung des Generalanwalts die auch für Studenten geltende Freizügigkeit innerhalb der EU.
In einem zweiten Fall ging es um eine Studentin aus Bonn, die in die grenznahe Stadt Düren gezogen war, um als Pendlerin die Universität Heerlen in den Niederlanden zu besuchen. Auch ihr Bafög-Antrag war abgelehnt worden. Der Grund: Sie habe ihren ersten Wohnsitz weiterhin in Bonn, und in Düren nur einen Zweitwohnsitz gehabt. Deshalb wurde ihr die Anerkennung als pendelnde Studentin versagt. Auch diese Regelung verstößt nach Ansicht des Generalanwalts gegen EU-Recht.
Generalanwälte helfen den Richtern am EuGH bei der Entscheidungsfindung. Die Richter sind an die Gutachten nicht gebunden, halten sich in der Regel aber daran. Mutmaßlich wird Deutschland sein Bafög-Gesetz also ändern müssen. Das forderte heute auch das Centrum für Hochschulforschung in Gütersloh. Das bestehende Auslands-Bafög reiche nicht aus, um auch weiterhin dafür zu sorgen, dass mehr Deutsche an ausländischen Unis studieren können.
Zwischen 2000 und 2004 ist die Zahl der deutschen Auslandsstudenten um rund ein Drittel auf 70.000 gestiegen.
Im ersten Fall ging es um eine deutsche Studentin, die direkt nach dem Abitur nach London gegangen war, um dort eine Universität zu besuchen. Dafür hatte sie Bafög verlangt, der Antrag wurde aber abgewiesen. Begründung: Nur wenn sie vorher ein Jahr in Deutschland studiert hätte, hätte sie Bafög für die Fortsetzung ihres Studiums auf der Insel erhalten können. Diese Bestimmung verletzt nach Auffassung des Generalanwalts die auch für Studenten geltende Freizügigkeit innerhalb der EU.
In einem zweiten Fall ging es um eine Studentin aus Bonn, die in die grenznahe Stadt Düren gezogen war, um als Pendlerin die Universität Heerlen in den Niederlanden zu besuchen. Auch ihr Bafög-Antrag war abgelehnt worden. Der Grund: Sie habe ihren ersten Wohnsitz weiterhin in Bonn, und in Düren nur einen Zweitwohnsitz gehabt. Deshalb wurde ihr die Anerkennung als pendelnde Studentin versagt. Auch diese Regelung verstößt nach Ansicht des Generalanwalts gegen EU-Recht.
Generalanwälte helfen den Richtern am EuGH bei der Entscheidungsfindung. Die Richter sind an die Gutachten nicht gebunden, halten sich in der Regel aber daran. Mutmaßlich wird Deutschland sein Bafög-Gesetz also ändern müssen. Das forderte heute auch das Centrum für Hochschulforschung in Gütersloh. Das bestehende Auslands-Bafög reiche nicht aus, um auch weiterhin dafür zu sorgen, dass mehr Deutsche an ausländischen Unis studieren können.
Zwischen 2000 und 2004 ist die Zahl der deutschen Auslandsstudenten um rund ein Drittel auf 70.000 gestiegen.