Donnerstag, 28. März 2024

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Kunstfälscherprozess in Wiesbaden
Angemessene Strafe

Kunstfälschung ist kein Kavaliersdelikt. Das ist ein wichtiges Signal des Prozesses, in dem gestern die Urteile verkündet wurden. Über eine Wiesbadener Galerie wurde gefälschte russische Avantgarde in Umlauf gebracht. Zu den Geschädigten zählten aber nicht nur die Käufer, sondern auch die Künstler, glaubt Dlf-Kulturredakteur Stefan Koldehoff.

Stefan Koldehoff im Gespräch mit Antje Allroggen | 16.03.2018
    Museumskataloge mit Werken der Russischen Avantgarde
    Gefälscht? Kunst der Russischen Avantgarde (Stefan Koldehoff, Deutschlandfunk)
    In einem der größten Kunstfälscherprozesse wurden zwei von drei Angeklagten, ein ehemaliger Galerist und sein Geschäftspartner, zu drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Rund 1.500 Werke wurden in einem Depot gefunden, der Beweis für eine Fälschung konnte aber nur in sechs Fällen erbracht werden. Auch wegen Verjährung mussten einige der gefälschten Bilder aus der Anklageliste gestrichen werden.
    Zu den Geschädigten, so Dlf-Kulturedakteur Stefan Koldehoff, zählten aber nicht nur die Käufer, sondern auch die Künstler selbst. "Wenn Sie heute mit einem echten Werk von Popova oder Malewitsch oder anderen Künstler der russischen Avantgarde in ein Auktionshaus oder eine Galerie gehen, dann werden Sie dort erstmal mit allergrößtem Misstrauen empfangen werden."
    Solange allerdings Geschäftemacherei über Sorgfalt gehe; solange so viel Geld, auch Schwarzgeld, im Kunstmarkt vorhanden sei; solange auch der Kunsthandel nicht gezwungen sei, die Herkunft der Werke offen zu legen, hätten Fälscher auch in Zukunft leichtes Spiel. "Viele Käufer wollen an Status gewinnen", erklärt Kunstkritiker Stefan Koldehoff den Erfolg der Betrüger.