
Damit kann das Gesetz wie geplant am 1. April in Kraft treten. Es erlaubt Erwachsenen den Konsum sowie in begrenzter Menge den Besitz und den Anbau der Droge. Eine Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich, die Länderkammer hätte jedoch den Vermittlungsausschuss einschalten und das Vorhaben dadurch verzögern können.
Mehrere Politiker hatten vor der Abstimmung im Bundesrat erneut ihre Vorbehalte zum Ausdruck gebracht. Die bayerische Gesundheitsministerin Gerlach von der CSU sprach von einem Irrweg, der die Länder vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand stelle. Bundesgesundheitsminister Lauterbach bewarb das Gesetz hingegen erneut als Chance, den Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren und zugleich junge Menschen vor dem Schwarzmarkt zu schützen.
Diese Nachricht wurde am 22.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
