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Bundesrat
Länderkammer lässt umstrittene Teil-Legalisierung von Cannabis passieren - Gesetz tritt am 1. April in Kraft

Der Bundesrat hat die umstrittene Teil-Legalisierung von Cannabis passieren lassen.

    Ein Mann hält ein grünes Cannabis-Blatt in der Hand.
    Das Cannabis-Gesetz kann in Kraft treten. (Archivbild) (imago / Bihlmayerfotografie / Michael Bihlmayer)
    Damit kann das Gesetz wie geplant am 1. April in Kraft treten. Es erlaubt Erwachsenen den Konsum sowie in begrenzter Menge den Besitz und den Anbau der Droge. Eine Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich, die Länderkammer hätte jedoch den Vermittlungsausschuss einschalten und das Vorhaben dadurch verzögern können. Dafür vortierten Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland. Die Stimme Sachsens wurde als ungültig gewertet, weil sich die Landesregierung nicht auf eine gemeinsame Haltung im Bundesrat verständigen konnte. Alle anderen Bundesländer enthielten sich.
    Mehrere Politiker hatten vor der Abstimmung erneut ihre Vorbehalte zum Ausdruck gebracht. Die bayerische Gesundheitsministerin Gerlach von der CSU sprach von einem Irrweg, der die Länder vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand stelle. Bundesgesundheitsminister Lauterbach bewarb das Gesetz hingegen erneut als Chance, den Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren und zugleich junge Menschen vor dem Schwarzmarkt zu schützen.
    Diese Nachricht wurde am 22.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.