Mit vier neuen gesetzlichen Regelungen will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries diese nervige Telefonwerbung energischer bekämpfen. Unerwünschte Telefonanrufe sind auch heute schon verboten. Dieses Verbot wirkt aber nicht richtig: Nach einer Forsa-Umfrage fühlen sich fast neun von zehn Bundesbürgern von diesen Werbeanrufen belästigt. Wirbt jemand zukünftig ohne Erlaubnis per Telefon, muss er mit einem Bußgeld rechnen von bis zu 50.000 Euro. Ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen müssen Telefonwerber, die ihre Rufnummer unterdrücken. Denn nur wenn Verbraucher die Telefonnummer des Werbeanrufers kennen, können sie sich wirksam zur Wehr setzen.
Diese Regelungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten, sagte Brigitte Zypries. Dass dadurch jedoch Werbeanrufe signifikant abnehmen, ist zu bezweifeln. Denn auch die neuen Gesetze sind schwer zu kontrollieren und durchzusetzen, gesteht auch die Bundesjustizministerin:
"Das ist schwierig. Genauso wie es schwierig ist, wenn wir jetzt sagen, es ist verboten, die Rufnummern zu unterdrücken, und wer es gleichwohl tut, bekommt ein Bußgeld. Wenn es denn getan wird, kann man es eben auch nicht kontrollieren. Das ist so. Was wir nur tun können, ist deutlich machen, dass wir all dies nicht tolerieren. Und wir werden natürlich das Thema auch auf europäischer Ebene thematisieren, damit die Kollegen auch in ihren Ländern dafür Sorge tragen müssen, dass Vergleichbares geschieht."
Weil unerwünschte Werbeanrufe vor allem aus dem Ausland also auch weiterhin schwer zu bekämpfen sind, sollen die Verbraucher besser vor deren unerwünschten Folgen geschützt werden. Hier geht es vor allem um Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden. Viele Telefonwerber nutzen bis heute eine Gesetzeslücke: Im Prinzip können alle Verträge innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden - das gilt jedoch nicht für Verträge, mit denen Zeitungen, Zeitschriften oder Wett- und Lotteriedienste gekauft werden. Daher vertreiben Werbetelefonisten vor allem Zeitungsabonnements und Lottoprodukte.
Doch auch diese Verträge sollen künftig widerrufen werden können, sagte Brigitte Zypries:
"Wir arbeiten nur diese Bereiche nach, für die diese Regelung bisher nicht galt. Jetzt ist es künftig so, dass für alle Verträge das 14-tägige Widerrufsrecht gilt."
Und die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Verbraucher eine schriftliche Belehrung über seine Widerrufsrechte bekommen hat. De facto lassen sich solche Verträge also noch lange nach dem ärgerlichen Anruf kündigen. Auch neue Telefonanschlüsse werden per Telefon vertrieben. Diese Verträge dürfen zwar auch heute schon widerrufen werden. Ist die Telefonnummer aber erstmal bei einem neuen Anbieter, sind Ärger und Aufwand sehr groß. Die Justizministerin übernimmt daher eine Regelung, die auch schon beim Wechsel des Gas- oder Stromanbieters gilt: Wechsel des Telefonanbieters nur noch mit schriftlicher Einwilligung des Verbrauchers.
"Das heißt also: Wenn geschaltet werden soll, dann muss es eine schriftliche Bestätigung des Kunden geben, dass er bereit ist, diesen Vertrag tatsächlich zu wechseln."
Bußgelder, Verbot der Rufnummernunterdrückung, verbessertes Widerrufsrecht und schriftliche Einwilligung beim Wechsel des Telefonanbieters - Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer begrüßte die geplanten Regelungen. Er gehe davon aus, dass die EU bald ähnliche Regelungen erlassen wird. Bis unerwünschte Werbeanrufe wirklich wirksam bekämpft werden können, rät Horst Seehofer allen Belästigten:
"Beste Ansprechpartner bei solch lästigen und schwierigen Dingen sind die Verbraucherverbände. Die haben nämlich nach unseren rechtlichen Grundlagen auch rechtliche Möglichkeiten dagegen vorzugehen."
Verbraucherschutzverbände können etwa auf Unterlassung klagen.
Diese Regelungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten, sagte Brigitte Zypries. Dass dadurch jedoch Werbeanrufe signifikant abnehmen, ist zu bezweifeln. Denn auch die neuen Gesetze sind schwer zu kontrollieren und durchzusetzen, gesteht auch die Bundesjustizministerin:
"Das ist schwierig. Genauso wie es schwierig ist, wenn wir jetzt sagen, es ist verboten, die Rufnummern zu unterdrücken, und wer es gleichwohl tut, bekommt ein Bußgeld. Wenn es denn getan wird, kann man es eben auch nicht kontrollieren. Das ist so. Was wir nur tun können, ist deutlich machen, dass wir all dies nicht tolerieren. Und wir werden natürlich das Thema auch auf europäischer Ebene thematisieren, damit die Kollegen auch in ihren Ländern dafür Sorge tragen müssen, dass Vergleichbares geschieht."
Weil unerwünschte Werbeanrufe vor allem aus dem Ausland also auch weiterhin schwer zu bekämpfen sind, sollen die Verbraucher besser vor deren unerwünschten Folgen geschützt werden. Hier geht es vor allem um Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden. Viele Telefonwerber nutzen bis heute eine Gesetzeslücke: Im Prinzip können alle Verträge innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden - das gilt jedoch nicht für Verträge, mit denen Zeitungen, Zeitschriften oder Wett- und Lotteriedienste gekauft werden. Daher vertreiben Werbetelefonisten vor allem Zeitungsabonnements und Lottoprodukte.
Doch auch diese Verträge sollen künftig widerrufen werden können, sagte Brigitte Zypries:
"Wir arbeiten nur diese Bereiche nach, für die diese Regelung bisher nicht galt. Jetzt ist es künftig so, dass für alle Verträge das 14-tägige Widerrufsrecht gilt."
Und die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Verbraucher eine schriftliche Belehrung über seine Widerrufsrechte bekommen hat. De facto lassen sich solche Verträge also noch lange nach dem ärgerlichen Anruf kündigen. Auch neue Telefonanschlüsse werden per Telefon vertrieben. Diese Verträge dürfen zwar auch heute schon widerrufen werden. Ist die Telefonnummer aber erstmal bei einem neuen Anbieter, sind Ärger und Aufwand sehr groß. Die Justizministerin übernimmt daher eine Regelung, die auch schon beim Wechsel des Gas- oder Stromanbieters gilt: Wechsel des Telefonanbieters nur noch mit schriftlicher Einwilligung des Verbrauchers.
"Das heißt also: Wenn geschaltet werden soll, dann muss es eine schriftliche Bestätigung des Kunden geben, dass er bereit ist, diesen Vertrag tatsächlich zu wechseln."
Bußgelder, Verbot der Rufnummernunterdrückung, verbessertes Widerrufsrecht und schriftliche Einwilligung beim Wechsel des Telefonanbieters - Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer begrüßte die geplanten Regelungen. Er gehe davon aus, dass die EU bald ähnliche Regelungen erlassen wird. Bis unerwünschte Werbeanrufe wirklich wirksam bekämpft werden können, rät Horst Seehofer allen Belästigten:
"Beste Ansprechpartner bei solch lästigen und schwierigen Dingen sind die Verbraucherverbände. Die haben nämlich nach unseren rechtlichen Grundlagen auch rechtliche Möglichkeiten dagegen vorzugehen."
Verbraucherschutzverbände können etwa auf Unterlassung klagen.