
Dem Land fehle dafür die Zuständigkeit, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums in Magdeburg dem Evangelischen Pressedienst mit. Laut Kommunalwahlgesetz müsse der Stadtrat von Raguhn-Jeßnitz als zuständige Ernennungsbehörde die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis prüfen. Dies umfasse stets auch eine Prüfung der Verfassungstreue.
In Thüringen war der Landrat des Kreises Sonneberg, der AfD-Politiker Sesselmann, vom Land auf seine Verfassungstreue überprüft worden. Das Landesverwaltungsamt Thüringen hatte diese nicht zu beanstanden. Im Thüringer Kommunalwahlgesetz ist vorgeschrieben, dass nur Personen gewählt werden dürfen, die gewährleisten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Die AfD wird vom Verfassungsschutz in Thüringen als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
Diese Nachricht wurde am 11.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.