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Keine Zuständigkeit
Land Sachsen-Anhalt wird bei AfD-Bürgermeister keinen Demokratiecheck durchführen

Das Land Sachsen-Anhalt wird keinen Demokratiecheck beim bundesweit ersten direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeister der AfD, Loth, durchführen.

    Hannes Loth blickt leicht lächelnd in die Kamera.
    Hannes Loth ist erster hauptamtlicher Bürgermeister der AfD in Deutschland. (picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild / Sebastian Kahnert)
    Dem Land fehle dafür die Zuständigkeit, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums in Magdeburg dem Evangelischen Pressedienst mit. Laut Kommunalwahlgesetz müsse der Stadtrat von Raguhn-Jeßnitz als zuständige Ernennungsbehörde die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis prüfen. Dies umfasse stets auch eine Prüfung der Verfassungstreue.
    In Thüringen war der Landrat des Kreises Sonneberg, der AfD-Politiker Sesselmann, vom Land auf seine Verfassungstreue überprüft worden. Das Landesverwaltungsamt Thüringen hatte diese nicht zu beanstanden. Im Thüringer Kommunalwahlgesetz ist vorgeschrieben, dass nur Personen gewählt werden dürfen, die gewährleisten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Die AfD wird vom Verfassungsschutz in Thüringen als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
    Diese Nachricht wurde am 11.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.