
Die entsprechende Richtlinie laufe Ende des Jahres aus und werde nicht verlängert, teilte die Staatskanzlei mit. Deren Chef Lindemann verwies auf ein von der Landesregierung beauftragtes Rechtsgutachten. Es sieht in der bisherigen Richtlinie unter anderem eine verdeckte Parteienfinanzierung. Demnach profitieren von den Geldern indirekt die Mutterparteien, mit denen die Jugendorganisationen eng verwoben seien.
Diese Nachricht wurde am 29.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
