
Der Landeswahlausschuss lehnte alle von der Partei eingereichten Wahllisten ab. Dies betrifft eine Liste für den Wahlbereich Bremerhaven sowie zwei konkurrierende Listen für den Wahlbereich Bremen. Die Entscheidungen können nicht angefochten werden.
Die AfD in Bremen ist zerstritten. Es gibt zwei Vorstände, die sich gegenseitig die Legitimation zur Vertretung der Partei absprechen. Die konkurrierenden Lager hatten jeweils eine eigene Wahlliste vorgelegt. Das ist laut Gesetz nicht zulässig.
Diese Nachricht wurde am 23.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.