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Corona-Impfung
Landgericht Mainz weist Klage einer Frau wegen eines möglichen Impfschadens ab

Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens abgewiesen.

    Eine Klägerin äußert sich am 26. Juni 2023 im Flur des Landgerichts Mainz im Anschluss an die Verhandlung um einen möglichen Impfschaden im Zusammenhang mit dem Corona-Vakzin von Astrazeneca vor TV-Kameras
    Die Klägerin in Mainz führte nur einen von etlichen Rechtsstreits zu Impfschäden. (picture alliance / dpa / Arne Dedert)
    Das Gericht teilte mit, die Urteilsbegründung werde schriftlich erfolgen. Die Klägerin müsse die Kosten des Zivilverfahrens tragen.
    Der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz am Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Die Klägerin erklärte, ihr Impfschaden sei offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei. Die Frau leidet nach eigenem Bekunden seit ihrer Coronaimpfung im März 2021 an Hörschäden durch eine Thrombose im Ohr.
    Diese Nachricht wurde am 21.08.2023 im Programm Deutschlandfunk Kultur gesendet.