
Das Gericht teilte mit, die Urteilsbegründung werde schriftlich erfolgen. Die Klägerin müsse die Kosten des Zivilverfahrens tragen.
Der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz am Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Die Klägerin erklärte, ihr Impfschaden sei offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei. Die Frau leidet nach eigenem Bekunden seit ihrer Coronaimpfung im März 2021 an Hörschäden durch eine Thrombose im Ohr.
Diese Nachricht wurde am 21.08.2023 im Programm Deutschlandfunk Kultur gesendet.