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Landtag in Sachsen stimmt Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu

Der sächsische Landtag hat dem Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit knapper Mehrheit zugestimmt. Mit dem Regelwerk soll unter anderem die Zahl der TV-Spartenkanäle und der ARD-Radiosender reduziert werden.

    Auf drei Klingelschildern befinden sich die Schriftzüge ARD, ZDF und Deutschlandradio.
    Anders als in Sachsen gilt ein Ja in allen noch ausstehenden Ländern als Formsache. (picture alliance / ZB / Sascha Steinach)
    Die Ministerpräsidenten hatten sich im Oktober 2024 auf den Reformstaatsvertrag geeinigt. Danach begann das parlamentarische Ratifizierungsverfahren, in dem alle 16 Landtage bis Ende November zustimmen müssen, damit das Vertragswerk wie geplant Anfang Dezember in Kraft treten kann. Mit Sachsen haben nun 13 Länder ihre Zustimmung erteilt.
    Anders als in anderen Bundesländern war der Ausgang der Abstimmung in Sachsen bis zuletzt ungewiss. AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht hatten im Vorfeld signalisiert, den Reformstaatsvertrag geschlossen abzulehnen. Dadurch verfügten die Befürworter - CDU, SPD und Grüne - über keine Mehrheit. Entscheidend waren schließlich die Stimmen der Linken. Die Fraktion hatte zunächst angekündigt, sich zu enthalten, stimmte am Ende doch für das Gesetz.
    Diese Nachricht wurde am 29.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.