Aus den Ländern war Kritik laut geworden. Um ihnen entgegenzukommen, hat Lauterbach dem Bundesrat nun eine Protokollerklärung vorgelegt. Darin sichert er den Ländern unter anderem mehr Mittel zur Suchtprävention sowie flexiblere Regeln bei der Umsetzung durch die Polizei zu. Einige Länder hatten auch die geplante Amnestieregelung kritisiert. An dieser will Lauterbach jedoch festhalten.
Der Bundesrat muss dem Gesetz zwar nicht zustimmen, kann sein geplantes Inkrafttreten am 1. April jedoch durch das Anrufen eines Vermittlungsausschusses verzögern. Die Teillegalisierung steht bei Politikern, bei einigen Richtern, Polizisten und Medizinern in der Kritik - teilweise grundsätzlich, teilweise wegen einzelner Regelungen. Zuletzt hatten aber auch mehr als 40 Drogen- und Suchtexperten in einem offenen Brief an den Bundesrat dafür geworben, das Cannabis-Gesetz nicht zu verzögern.
Diese Nachricht wurde am 21.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.