Donnerstag, 02. Mai 2024

EU-Naturschutzgesetz
Lemke: Geplante Regelung darf nicht in Mühlen des Wahlkampfs zerrieben werden

Bundesumweltministerin Lemke ist zuversichtlich, dass das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur spätestens nach der Europawahl umgesetzt werden kann.

19.04.2024
    Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffi Lemke bei der Bundespressekonferenz.
    Umweltministerin Steffi Lemke begrüßt geplantes EU-Naturschutzgesetz (IMAGO / Metodi Popow )
    Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sei so essenziell, dass er nicht in den in den Mühlen des Wahlkampfes zerrieben werden sollte, sagte die
    Grünen-Politikerin in Berlin. Dort hatte sich auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen zu dem Thema geäußert. Das Gremium geht davon aus, dass mit einer gezielten Förderpolitk genügend Anreize für Renaturierungsmaßnahmen gesetzt werden können. Das geplante Gesetz soll verbindliche Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme wie Meere, Flüsse, Wälder und Agrarlandschaften festlegen. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt.
    Diese Nachricht wurde am 19.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.