
Es entfällt die Maskenpflicht für Besucher von Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Möglich ist aber, dass über die Hausordnung das Tragen einer Maske vorgeschrieben wird. Ebenfalls nicht mehr gültig sind von heute an die Corona-Verordnungen für die Einreise nach Deutschland.
Bereits im vergangenen Monat waren die meisten gesetzlichen Vorschriften zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus weggefallen.
Diese Nachricht wurde am 08.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.