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Magere Zeiten statt sprudelnder Gewinne

In der EU sind Banken seit einigen Jahren verpflichtet, Kontrollmitteilungen über Zinseinkünfte von ausländischen Anlegern an die Finanzbehörden des Heimatlandes zu verschicken. Doch es gibt Ausnahmen: Zum Beispiel für Österreich, Belgien und Luxemburg, die bislang auf ihrem Bankgeheimnis bestanden. Angesichts der breiter werdenden Front gegen Steueroasen haben einige dieser Länder nun signalisiert, für mehr Informationsaustausch zu sorgen.

Von Constanze Hacke | 24.03.2009
    "Guten Morgen, die Steuerfahndung. Gegen Sie wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Wir haben hier einen Durchsuchungsbeschluss. Wenn wir dann bitte eintreten dürften ... "

    Sie kommen überraschend und sie kommen früh am Morgen. Höflich, aber bestimmt durchsuchen die Steuerfahnder alles, was irgendwie von Interesse sein könnte. Oft stundenlang. Kein Teil der Wohnung bleibt außen vor, auch Kinderzimmer, Schlafzimmer und der Gartenschuppen werden durchstöbert, um mögliche Hinweise für die vermutete Steuerhinterziehung zu entdecken.

    Bankunterlagen, Kontoauszüge, Telefonverzeichnisse, Fotos vom Ferienhaus, Brief- und Handtaschen - selbst Kleider, Betten, Bücher, Vorräte, Kamine oder andere mögliche Verstecke werden kontrolliert.

    Ein Spezialist schaut sich den Computer kurz an und beschlagnahmt ihn, um den E-Mail-Verkehr, gespeicherte Dokumente und andere Daten zu überprüfen und gelöschte Dateien sichtbar zu machen. Zusammen mit den entdeckten Unterlagen packen die Steuerfahnder alles Beschlagnahmte in Kisten und machen sich wieder auf den Weg.

    "Sie hören von uns."

    Das Urteil im Fall Zumwinkel hat das Thema Steuerflucht ins Ausland wieder ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Dass viele deutsche Steuerzahler ihr Vermögen unversteuert im Ausland anlegen, zeigte die Welle der Selbstanzeigen, die durch die Ermittlungen gegen den ehemaligen Postchef ausgelöst wurde. Das Problem betrifft nämlich nicht nur Prominente und Millionäre, sagt der Steuerstrafrechtler Jörg Alvermann von der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm:

    "Die Steuermoral in Deutschland ist verbreitet schlecht, sie ist überall schlecht, sie ist bei den Kleinen schlecht und sie ist bei den Reichen schlecht. Das fängt bei der Putzfrau an, geht über Werbungskostenpauschalregelungen weiter. Nach unserer Erfahrung ist es so, dass Steuerhinterziehung keineswegs ein Reichendelikt ist, in keiner Weise, sondern jeder in vielfältiger Weise hinterzieht Steuern."

    Und immer wieder wird dabei auch enorme kriminelle Energie entwickelt, im Bewusstsein, dass Steuerhinterziehung ja schon nicht so schlimm sei.

    "Ein Mandant kommt, er möchte beraten werden über die Frage, wie er sich in einem Steuerfahndungsverfahren verhält. Der Steuerfahndungseingriff ist ein sehr massiver Eingriff. Unter dem Eindruck dieses Deliktes sitzt dann der Mandant hier und sagt: 'Die haben mich behandelt, als wäre ich ein Verbrecher'. Das heißt, der Mandant hat das Gefühl überhaupt nicht, dass er eine Straftat begangen hat. Dabei ist Steuerhinterziehung eine Straftat. Daran können Sie sehen, dass Steuerhinterziehung von der Bevölkerung als Delikt geringerer Güte eingeschätzt wird."

    Auch die Bundesregierung hat den Kampf gegen die Flucht der Steuergelder erneut aufgenommen. Mit den Stimmen der Großen Koalition entschloss sich der Bundestag vor einigen Monaten, ein effizienteres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung möglich zu machen. Am Mittwoch befragt der Finanzausschuss des Bundestages daher Experten zum Thema. Die gegenwärtige Gesetzeslage scheint im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht auszureichen.

    Abgabenordnung Paragraf 370
    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
    2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
    3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
    und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Der Versuch ist strafbar. In besonders schweren Fällen ist die Strafe: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.


    Auch wenn den Steuersündern die konkrete Strafandrohung nicht immer bewusst ist: Das Gefühl, dass Steuerhinterziehung vielleicht doch mehr als ein Kavaliersdelikt ist, schwingt immer mit. Michael Schneiderwind, bei der Oberfinanzdirektion Rheinland zuständig für die Steuerfahndung, kennt dies aus eigener Erfahrung:

    "Es ist Unrechtsbewusstsein da, das kann man ganz klar sehen. Natürlich dieses Gefühl des Ertappt-Seins ist natürlich vorhanden, in der Regel wissen die Leute auch, dass sie Fehler gemacht haben. Das fängt beim Unternehmer an, der die doppelte Buchführung anders verstanden hat, in dem er eine wirkliche zweite hat, endet bei demjenigen, der schwarz als einzelner seinen kleinen Geschäften nachgeht. Wir haben auch Reaktionen erlebt, wo die Leute sagen: 'Endlich sind Sie da, ich hab's nicht mehr ausgehalten.'"

    Doch der Kampf gegen Steuerhinterziehung ist mühselig. Nicht zuletzt deshalb, weil immer wieder versucht wird, Geld im Ausland gewinnbringend anzulegen - mit vielen Zinsen und ohne Steuern.

    Steuerhinterziehung - ein Massenphänomen?

    Das Ausmaß der Steuerhinterziehung ist naturgemäß schwer zu beziffern. Ähnlich wie bei der Schwarzarbeit sind die Experten hier auf die Kombination aufgedeckter Fälle und auf Schätzungen angewiesen. Sicher ist nur so viel: Die jährlichen Einnahmeausfälle durch Steuerhinterziehung bewegen sich mindestens im zweistelligen Milliarden-Bereich. Fachleute gehen davon aus, dass darüber hinaus mehr als 400 Milliarden Euro Vermögen unversteuert im Ausland geparkt werden. Die fiskalische Bedeutung, die Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte ist offensichtlich. Sehr zum Leidwesen des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück, der immer wieder die mangelnde Kooperation einiger europäischer Nachbarn beklagt:

    "Die Schweiz bietet Konditionen an, die deutsche Steuerhinterzieher dazu einladen, in Deutschland Steuern zu hinterziehen. Insofern gehört die Schweiz in meinen Augen auf eine solche Liste und zwar nicht in den grünen Bereich. Die Schweiz ist nur bereit, mit uns zu kooperieren, wenn es Steuerbetrug gibt, aber diesen Steuerbetrug meinem Steuerzahler nachzuweisen, dazu bedarf es exakt dieser Information, die die Schweiz hat, aber sie liefert sie mir nicht."

    Bereits zu Jahresbeginn hatte das Bundesfinanzministerium einen Entwurf vorgelegt, mit dem schädliche Steuerpraktiken bekämpft werden sollen. Doch immer wieder wurde das Thema von der Tagesordnung des Kabinetts gestrichen - auch morgen wird es wieder nicht beraten werden, heißt es aus Regierungskreisen: Die Große Koalition will zwar noch vor der Wahl ein Gesetz verabschieden, um den Kampf gegen Steuerhinterziehung effizienter zu gestalten. Über das "Wie" sind sich SPD und Union jedoch noch nicht einig. Für Steinbrück dagegen ist klar: Wer keine Auskunft gibt, soll auch nicht von deutschen Steuervergünstigungen profitieren. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf:

    Staaten und Gebiete, die nicht bereit sind, ausländischen Finanzbehörden entsprechend den von der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung - OECD - entwickelten Standards auf Ersuchen die für ein Besteuerungsverfahren erforderlichen Auskünfte zu erteilen, erleichtern es Bürgern anderer Staaten, Steuern auf ihre Einkünfte zu hinterziehen. Daher sind Maßnahmen zu ergreifen, die einerseits die entsprechenden Staaten und Gebiete veranlassen, die Standards der OECD zu akzeptieren und die andererseits die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung durch die Finanzbehörden verbessern.

    2002 hatte die OECD die Standards ausgearbeitet, die dazu beitragen sollen, die internationale Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten zu verbessern. Achim Pross, Referatsleiter im OECD Zentrum für Steuerpolitik- und Verwaltung:

    "In der Essenz sind es im Wesentlichen vier Punkte, die da heißen: Informationsaustausch für Steuerzwecke auf Ersuchen in bestimmten und begründeten Einzelfällen - also nicht ins Blaue hinein. In steuerlichen Strafsachen, aber auch im Steuerbemessungsverfahren - also nicht nur im strafrechtlichen Bereich - umfasst auch Bankinformationen und eine ganze Menge andere Informationen, aber eben auch Bankinformationen, und letztens auch in den Fällen, in denen die ersuchte Behörde, das ersuchte Land selbst kein Interessen an den Informationen hat.""

    Bundesfinanzminister Steinbrück will die Staaten, die sich nicht an dem standardisierten Auskunftsaustausch beteiligen, unter Druck setzen. Und diejenigen, die mit diesen Staaten in geschäftlichen Beziehungen stehen. So soll es zukünftig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sein, Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen, wenn die Zahlungen an Personen oder Unternehmen in einem Land gehen, das die OECD-Standards nicht umsetzt. Außerdem sollen die Finanzämter künftig berechtigt sein, vom Steuerzahler umfassende Auskünfte über Geschäftsbeziehungen mit Banken in diesen Ländern einzufordern - und zwar auch ohne konkrete Anhaltspunkte, lediglich aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte. In einem amtlichen Vordruck muss der Steuerzahler dann die Kreditinstitute von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung entbinden. Lüftet er das Bankgeheimnis nicht, dürfen die Finanzbeamten davon ausgehen, dass der Betroffene etwas zu verbergen hat. Dem Steuerjuristen Alvermann geht das zu weit:

    "Der Gesetzgeber ist nicht in der Lage, mit bestimmten Staaten einen solchen Informationsaustausch zu gewährleisten, dass er Steuerhinterziehung effektiv bekämpfen kann. Der deutsche Fiskus hat momentan nicht die Möglichkeit, Informationen aus Liechtenstein, der Schweiz oder anderen Staaten sich so zu holen, wie er es gerne möchte. Das Dilemma des Staates ist klar. Auf der anderen Seite versucht man jetzt durch ein solches Gesetzgebungsvorhaben das zu Lasten des Steuerbürgers im Inland. Dementsprechend sollen jetzt schon die bestraft werden, die überhaupt Geschäftsbeziehungen zu Personen unterhalten, die in diesen Ländern sitzen. Und damit setzt man die Geschäftsbeziehungen zu gewissen Staaten unter einen Generalverdacht."

    Steuerflucht: Der europäische Kampf gegen Windmühlen

    In der EU sind Banken seit einigen Jahren verpflichtet, Kontrollmitteilungen über Zinseinkünfte von ausländischen Anlegern an die Finanzbehörden des Heimatlandes zu verschicken. Aber Europa wäre nicht Europa, gäbe es nicht Ausnahmen von dieser Regel. Zum Beispiel für Österreich, Belgien und Luxemburg, die bislang auf ihrem Bankgeheimnis bestanden. Ähnliche Regeln gelten für assoziierte Staaten wie die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra oder San Marino. Angesichts der breiter werdenden Front gegen Steueroasen haben einige dieser Länder bereits signalisiert, in punkto Steuerhinterziehung für mehr Informationsaustausch zu sorgen. So hat Belgien angekündigt, das Bankgeheimnis ab dem kommenden Jahr aufzuheben; Luxemburg und Österreich wollen bei Verdacht auf Steuerbetrug Bankinformationen herausgeben.

    Im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht macht inzwischen aber der Ton die Musik: So machte Luxemburgs Regierung klar, dass man sich keineswegs als Steuerparadies und damit als Schurkenstaat der besonderen Art sehe. Und in der Schweiz kocht nach einigen Verbalangriffen des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück die Volksseele: Weil der SPD-Politiker die Schweiz als unkooperative Steueroase gebrandmarkt hatte, entlädt sich auf den Internetseiten der großen Zeitungen der Zorn der Leser, Abgeordnete der rechten Schweizerischen Volkspartei riefen zum Boykott deutscher Autos auf und der Verteidigungsminister tauschte inzwischen sogar seinen Dienst-Mercedes gegen ein französisches Auto ein. Im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht setzt der finanzpolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Otto Bernhard, daher auf Diplomatie statt auf Attacke:

    "Es gibt hier ein Problem - und das ist schwer zu lösen. Es gibt eine Reihe von Ländern, die sind im Grundsatz nicht bereit, das sogenannte Bankgeheimnis aufzugeben. Man muss dazu wissen: In Österreich hat dieses Verfassungscharakter, in der Schweiz so ähnlich und auch in Belgien hat es eine große Bedeutung. Wir müssen jetzt im Verhandlungswege Lösungen suchen, die sicherstellen, dass die deutschen Behörden bei einem berechtigten Verdacht die notwendigen Auskünfte erhalten und wir müssen sicherstellen durch die Gestaltung der Zinsabkommen, dass die Zinsen auf deutsche Gelder im Ausland, die dort einbehalten werden, auch in vollem Umfang an Deutschland abgeführt werden."

    Den Entwurf des Finanzministers lehnt Bernhard ebenso wie zahlreiche Fachverbände ab. Statt zu verhandeln, beleidige Steinbrück andere Länder - und schieße mit seinem Gesetzesvorhaben übers Ziel hinaus:

    "Zum einen hat die Große Koalition im Dezember des Jahres im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes an zwei Punkten eine sehr deutliche Verschärfung für Steuerhinterziehung beschlossen, und zwar haben wir für harte Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre verdoppelt und wir sind sogar soweit gegangen, dass bei diesen ganz schweren Fällen eine Telefonüberwachung möglich sein soll. Als zweites haben wir auch im Dezember im Bundestag eine gemeinsame Entschließung von Union und SPD mit großer Mehrheit verabschiedet, in der wir ganz klar gesagt haben: Es darf auf Dauer keine Steueroasen geben."

    Der Bundesfinanzminister dagegen führt an, dass sich trotz aller Bemühungen keine grundlegenden Änderungen in den Finanzzentren ergeben hätten. Wirft man einen Blick auf die Schwarze Liste der unkooperativen Steueroasen, ergibt sich zumindest auf dem Papier ein anderes Bild: Im Jahr 2000 von der OECD veröffentlicht, waren hier zunächst knapp 40 Staaten genannt, die keine oder nur eine nominelle Besteuerung kennen und Informationen nicht transparent machten. Die meisten dieser Länder sicherten daraufhin in einer Verpflichtungserklärung zu, mit ausländischen Steuerbehörden zu kooperieren. Inzwischen sind auf der Liste noch drei Länder zu finden: Liechtenstein, Monaco und Andorra. OECD-Steuerexperte Achim Pross:

    "Liechtenstein bewegt sich. Sie haben das auch jetzt schon umgesetzt in einem Abkommen mit den Vereinigten Staaten, das haben sie unterschrieben am 8. Dezember und das entspricht dem OECD-Standard. Man kann also nur hoffen, dass ähnliche Abkommen demnächst auch mit anderen OECD-Mitgliedsstaaten abgeschlossen werden, natürlich auch mit Deutschland. Monaco sieht man wenig bis jetzt. Andorra auch noch nicht, dort wird wohl eine Gesamtsteuerreform erwogen. Ob daraus sich dann positive Ergebnisse auch für unser Projekt ergeben, muss man abwarten."

    Denn auch in den Staaten, die von der Liste bereits gestrichen wurden, hat sich in der Praxis wenig geändert. Auf Initiative Deutschlands und Frankreichs beschlossen daher im Herbst vergangenen Jahres 30 OECD-Staaten, eine neue Schwarze Liste aufzustellen. Der Weltfinanzgipfel der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer will Anfang April über diese Liste beraten. Hier sollen die Staaten benannt werden, die - wie es heißt - potenziell schädliches Gebaren in Steuerfragen an den Tag legen. An diesem öffentlichen Finanzpranger könnte sich auch die vom Bundesfinanzminister gescholtene Schweiz wieder finden: Steuerexperten schätzen, dass allein deutsche Steuerhinterzieher rund 150 Milliarden Euro auf Schweizer Bankkonten deponiert haben.

    Die Schweiz und die USA oder - Bankgeheimnis war gestern

    Die US-Steuerbehörde hat gegen die Schweiz ganz andere Druckmittel in der Hand. Bereits 2001 hatte die amerikanische Regierung den dortigen Banken gedroht, ihnen die US-Lizenz zu entziehen - und damit ein Abkommen mit der Schweiz erzwungen. Seitdem müssen Schweizer Geldinstitute den US-Behörden Auskunft über ihre amerikanischen Kunden geben. Allerdings hat auch dies seine Grenzen, wie der aktuelle Fall der UBS Bank zeigt: Per Gerichtsverfahren will die US-Steuerbehörde erzwingen, dass die Bank Daten von 52.000 amerikanischen Kontoinhabern herausgibt, die unter dem Verdacht der Steuerflucht stehen. Bislang hatte die Bank unter Berufung auf das Bankgeheimnis lediglich knapp 300 Kunden preisgegeben. Die Schweiz will den USA nun ein neues Steuerabkommen anbieten, um den Druck auf die Banken zu verringern. Auch EU-Steuerkommissar Laslo Kovacs will im Kampf gegen Steuerhinterziehung härtere Bandagen anlegen und dazu die EU-Zinsrichtlinie verschärfen. Es sei nicht hinnehmbar, dass das Bankgeheimnis in einem Mitgliedstaat verhindere, dass in einem anderen Mitgliedstaat die Steuerschuld des Betroffenen korrekt festgesetzt werde. Steuerfahndungsexperten wie Michael Schneiderwind von der Oberfinanzdirektion Rheinland beurteilen solche Vorstöße mit Zurückhaltung:

    "Desto mehr an Informationen gesicherter Art und Weise ich bekomme, desto einfacher macht es mir die Arbeit. Und für uns ist es halt auch wichtig, eine gewisse Geschwindigkeit da hineinzubekommen. Das heißt: Für mich wäre es besonders wichtig, wenn man zu diesen einheitlichen Standards auch die Kollegen sensibilisiert, wie gehe ich damit um, wie kriege ich das umgesetzt in einer sehr effizienten, schnellen Art und Weise. Also, Informationen immer gerne und soviel wie möglich und natürlich rechtlich einwandfrei müssen sie sein. Aber natürlich immer unter Beachtung dessen, was sind die Grenzen. Ich denke, zum Ausforschungsstaat will keiner kommen."

    Gelegenheiten und Gier - oder doch Gemeinsinn

    Motive für Steuerhinterziehung scheint es offenbar reichlich und überall zu geben. Es ist nicht das komplizierte deutsche Steuersystem an sich, sondern die vielfältigen Gelegenheiten, die sich potenziellen Steuerhinterziehern dadurch immer noch bieten. Und über allem das Bedürfnis, für sich etwas herauszuholen. Mit anderen Worten, sich zu bereichern, wie der Steuerstrafjurist Alvermann meint:

    "Eines steht definitiv fest: Steuerhinterzieher haben in Deutschland viel zu viele Ausreden. Weil wir eine viel zu schlechte Politik haben und die nicht das Gefühl haben, dass mit ihrem Geld etwas Sinnvolles gemacht wird. Warum sagt man den Leuten nicht, dass die Dinge, die sie hier wie selbstverständlich in Anspruch nehmen - Kindergärten, Krankenhäuser, Schulen, ein Sozialsystem - dass das durch Steuergelder finanziert wird, und dass der Staat darauf angewiesen ist, dies im einzelnen dann auch zu vereinnahmen von den Bürgern. Das kommt aus meiner Sicht viel zu wenig rüber."

    Nicht nur für Besserverdienende gilt: Die Steuerbelastung wird als Opfer ohne Gegenleistung empfunden - oder sogar als Einschränkung der individuellen Freiheit. Wichtig scheint also vor allem eines: den Sinn des Steuerzahlens zu verdeutlichen. Und klar zu machen, dass andere die Steuern gewissermaßen mit zahlen müssen, wenn jemand sein Geld am Finanzamt vorbeischleust. Hier Bewusstsein für mehr Gemeinsinn zu schaffen, hält der Finanzexperte der Union, Bernhard für das Wichtigste:

    "Ich vergleiche das ganze mit einer anderen Entwicklung: Vor 30 Jahren war es ein Kavaliersdelikt, wenn man nicht mehr laufen konnte, mit dem Auto nach Hause zu fahren. Das ist lange vorbei, was Alkohol am Steuer anbetrifft. Über Jahrzehnte war es als Kavaliersdelikt angesehen und es galt als besonders klug, sein Geld irgendwo anzulegen, wo man Steuern sparen kann. Das ist allmählich auch vorbei. Nur die Politik kann nicht glauben, dass sie Probleme, die sich über Jahrzehnte entwickelt haben, in einem Jahr lösen kann."

    Zumal sich auch die Steuerhinterziehung globalisiert hat und kaum mehr von einem Land allein bekämpft werden kann, wie OECD-Experte Pross zu bedenken gibt.

    "Es bringt uns nichts, wenn sich die Steuerhinterziehung nur von einem Land ins andere verlagert. Und das ist heute so leicht möglich, dass man hier ganz berechtigt von einem globalen Ansatz sprechen muss. Da müssen dann auch alle mitmachen, ansonsten haben Sie nur eine Verlagerung und keine Lösung."