
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren gefordert, die Verteidigung Freispruch. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Im Prozess hatte Maja T. zu den Vorwürfen selbst nicht Stellung genommen, aber von einer Isolationshaft, erniedrigenden Zwangsmaßnahmen und Schlafentzug gesprochen, die sie hätten zermürben sollen. Sie habe sich aber nicht zermürben lassen. Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 trotz eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht an Ungarn ausgeliefert worden. Karlsruhe untersagte die Überstellung, nachdem diese bereits geschehen war.
Fall vom Februar 2023
Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten "Tag der Ehre" teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer.
Kritik am Urteil
Der Vater von Maja T. sprach von einem "politischen Prozess", der darauf abziele, dass Ministerpräsident Orban Stimmen für die im April anstehende Parlamentswahl sammeln könne. Ähnlich äußerte sich auch der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Schirdewan, und nannte das Urteil "unverhältnismäßig". Orban und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach ihre Erwartung nach einer harten Bestrafung geäußert.
Im Verlauf des Prozesses hatte die Anklagebehörde wenig Beweise auf den Tisch gelegt. Weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren belasteten die angeklagte Person. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizienkette, die sich auf das Bildmaterial einer Sicherheitskameras in der Nähe von einem der Tatorte stützte. Auf diesen Bildern sei Maja T. zusammen mit anderen Angreifern zu sehen gewesen, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass die Person, die T. gewesen sein soll, sichtlich keine Tatwaffe bei sich gehabt habe.
Diese Nachricht wurde am 04.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.



