
Ende Juni 2024 wurde Maja T. von deutschen Behörden nach Ungarn ausgeliefert. Sie gilt als mutmaßlich linksextremistisch und soll – so der Vorwurf - im Februar 2023 an Angriffen auf Rechtsextreme in Budapest beteiligt gewesen sein.
Maja T. ist eine non-binäre Person, identifiziert sich also weder als ausschließlich männlich noch weiblich. Das ist insofern relevant, als dass non-binäre Menschen in Ungarn systematisch drangsaliert werden.
In Ungarn sind weder ein fairer Prozess noch humane Haftbedingungen zu erwarten. Nach fast fünf Wochen im Hungerstreik hatte sich der Gesundheitszustand von Maja T. zuletzt deutlich verschlechtert. Außenminister Johann Wadephul (CDU) will sich laut Medienberichten nun für bessere Haftbedingungen einsetzen.
Was wird Maja T. vorgeworfen?
Es handelt sich um massive Vorwürfe: Maja T. werden schwere Körperverletzungsdelikte vorgeworfen. Sie soll im Februar 2023 zusammen mit anderen Beschuldigten mehrere mutmaßliche und tatsächliche Teilnehmer des rechtsextremen "Tag der Ehre" in Budapest verprügelt und teilweise schwer verletzt haben.
Am sogenannten Tag der Ehre treffen sich Neonazis aus ganz Ungarn jedes Jahr in Budapest. Im Falle einer Verurteilung stehen bis zu 24 Jahre Haft im Raum.
Warum wurde sie ausgeliefert? Ist das legitim?
Ende 2023 wurde Maja T. verhaftet und in die JVA Dresden gebracht. Im Juni 2024 gab das Berliner Kammergericht einem Auslieferungsersuchen Ungarns statt. Die ungarischen Behörden hatten mehrere Personen mit europäischem Haftbefehl gesucht. Deutschland ist daran gebunden.
Als der Beschluss den Anwalt von Maja T. erreichte, blieben allerdings nur wenige Stunden Zeit, um eine Auslieferung zu verhindern. Einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wurde stattgegeben.
Karlsruhe entschied, dass Maja T. vorerst nicht ausgeliefert werden dürfe. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass T. in Ungarn wegen ihrer queeren Identität Repressalien drohten. Doch die Entscheidung kam zu spät, die Berliner Justiz hatte innerhalb kürzester Zeit Fakten geschaffen und T. nach Ungarn ausgeliefert.
Wie sind die Haftbedingungen für Maja T. in Ungarn?
Maja T. sitzt nun seit über elf Monaten in Isolationshaft in Ungarn. Nach Eröffnung der Gerichtsverhandlung gab T. eine persönliche Erklärung ab, in der sie ihre Haftbedingungen schilderte: Entzug menschlicher Nähe, Fehlen von Sonnenlicht, psychische Gewalt. Aus Protest gegen die Missstände kündigte Maja T. vor Gericht an, in den unbefristeten Hungerstreik zu treten. Diesen hat sie nach 40 Tagen beendet, weil ihr Zustand zuletzt lebensbedrohlich war.
Die ungarischen Justizbehörden sagen, dass durch die Maßnahmen der Schutz von Maja T. als non-binäre Person gewährleistet werden soll. Das hält die frühere EU-Parlamentarierin Carola Rackete für nicht glaubwürdig.
Wie geht es im Fall Maja T. weiter?
Außenminister Johann Wadephul möchte sich für bessere Haftbedingungen für Maja T. einsetzen. Auf Forderungen nach einer Rücküberstellung nach Deutschland reagierte er zurückhaltend, kündigte aber neue Gespräche mit der Regierung in Budapest an.
Zuvor hatte der Vater von Maja T. den Außenminister zum Handeln aufgefordert. Das Auswärtige Amt müsse dringend ein Ende der Isolationshaft und eine Rückführung Majas nach Deutschland erreichen.
Die frühere EU-Abgeordnete Carola Rackete sieht Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der Pflicht - nach dem Vorbild von Italiens Premierministerin Giorgia Meloni, die zuletzt eine italienische Aktivistin, die in dem Zusammenhang ebenfalls angeklagt war, in die Heimat zurückgeholt hat.
tha