Angriff auf Rechtsextreme in Ungarn
Maja T. aus Deutschland zu acht Jahren Haft verurteilt - Berufung eingelegt

Die non-binäre deutsche Person Maja T. ist in Ungarn zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Stadtgericht Budapest sah es als erwiesen an, dass die 25-Jährige Person als Mitglied einer linksextremen Gruppe mutmaßliche Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Ungarn angegriffen hat.

    Maja T. kommt in den Gerichtssaal in Budapest am 20.6.2025. Das Stadtgericht in Budapest entscheidet, ob die deutsche non-binäre Person Maja T. aus der Haft entlassen und in Hausarrest überstellt wird.
    Maja T. wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. (picture alliance / dpa / Samuel Winter )
    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren gefordert, die Verteidigung Freispruch. Beide Seiten legten gegen das Urteil Berufung ein. Im Prozess hatte Maja T. zu den Vorwürfen selbst nicht Stellung genommen, aber von einer Isolationshaft, erniedrigenden Zwangsmaßnahmen und Schlafentzug gesprochen, die sie hätten zermürben sollen. Sie habe sich aber nicht zermürben lassen. Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 trotz eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht an Ungarn ausgeliefert worden. Karlsruhe untersagte die Überstellung, nachdem diese bereits geschehen war.

    Fall vom Februar 2023

    Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten "Tag der Ehre" teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer.

    Kritik am Urteil

    Der Vater von Maja T. sprach von einem "politischen Prozess", der darauf abziele, dass Ministerpräsident Orban Stimmen für die im April anstehende Parlamentswahl sammeln könne. Ähnlich äußerte sich auch der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Schirdewan, und nannte das Urteil "unverhältnismäßig". Der SPD-Europapolitiker René Repasi erklärte: "Kurz vor der Parlamentswahl in Ungarn hat Orbans Regierung dieses Strafverfahren für politische Propaganda instrumentalisiert." Wer so agiere, verlasse den Boden europäischer Rechtsstaatlichkeit. Orban und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach ihre Erwartung nach einer harten Bestrafung geäußert. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Brandner begrüßte das Urteil hingegen. Der Fall sei in Ungarn zügig und erfolgreich aufgeklärt worden.

    Indizien-Kette

    Im Verlauf des Prozesses hatte die Anklagebehörde wenig Beweise auf den Tisch gelegt. Weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren belasteten die angeklagte Person. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizien-Kette, die sich auf das Bildmaterial einer Sicherheitskameras in der Nähe von einem der Tatorte stützte. Auf diesen Bildern sei Maja T. zusammen mit anderen Angreifern zu sehen gewesen, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass die Person, die T. gewesen sein soll, sichtlich keine Tatwaffe bei sich gehabt habe.
    Nicht-binäre oder non-binäre Menschen ordnen sich nicht oder nur teilweise in die Kategorie Frau oder Mann ein. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Maja T. und die Staatsanwaltschaft kündigten Berufung an.
    Diese Nachricht wurde am 04.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.