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Manipulierte Abgaswerte
VW verschickt Angebote an Betroffene

Der Volkswagen-Konzern verschickt ab dieser Woche 250.000 Briefe. Adressat: Geschädigte Dieselkunden, die sich an einer Musterfeststellungsklage auf Schadenersatz beteiligt haben. Die Angebote gehen nun raus. Doch sie unterscheiden sich.

Von Thomas Wagner | 19.03.2020
Das Volkswagen-Logo blitzt in der australischen Sonne.
Wer bekommt was? VW verschickt ab dieser Woche die Angebote an geschädigte Dieselbesitzer (imago/Lukas Coch)
Es gibt Geld – für die einen mehr, für die anderen weniger
"Die Höhe von Entschädigungszahlungen beträgt zwischen 1350 Euro und 6257 Euro und richtet sich nach Modelljahr und Modelltyp. Für einen Polo aus dem Modelljahr 2008 ist der geringste Betrag vorgesehen. Und den höchsten Betrag gibt es für einen Audi A 6 aus dem Modelljahr 2016. Die anderen Fahrzeuge sortieren sich dazwischen ein," sagt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin.
Die hatte, nach einer entsprechenden Musterfeststellungsklage auf Entschädigung gegen VW, mit dem Wolfsburger Autokonzern in letzter Minute doch noch einen Vergleich geschlossen. Und diese Woche nun schickt VW die entsprechenden Angebote an die rund 250.000 betroffenen Kunden. Die Voraussetzungen für eine Entschädigungszahlung sind jedoch eng umrissen, so Johannes Boos vom ADAC, der sich der Musterklage angeschlossen hat:
"Zu den Bedingungen für einen Vergleich gehört unter anderem, dass ich das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft habe, und dass es den betreffenden manipulierten Motor hat."
Verbraucherzentrale: Angebot nicht überstürzt annehmen
Und zwar ist dies der sogenannte Diesel-Motor EA189, den der Volkswagen-Konzern in den unterschiedlichsten Modellen verbaut hat. Bei diesem Motor hatte VW selbst zugegeben, eine Betrugssoftware verbaut zu haben, die für wesentlich niedrigere Schadstoffwerte auf dem Prüfstand als im tatsächlichen Fahrbetrieb sorgt. Allerdings bietet VW nur solchen Haltern mit einem entsprechenden Fahrzeug Entschädigungen an, die sich zuvor an der Musterfeststellungsklage beteiligt hatten.
"Dann bekomme ich mit dem Brief von VW einen Benutzernamen und ein Passwort für die Internetseite ‚mein-vw-vergleich.de‘. Und wenn ich meine persönlichen Daten und die Fahrzeug-Identifikationsnummer aus dem Fahrzeugbrief eingebe, erhalte ich automatisch die Vergleichssumme angezeigt."
Klingt ziemlich unkompliziert – und dennoch: Der Teufel stecke im Detail, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Sprecher Ronny Jahn rät dazu, das Angebot nicht überstürzt anzunehmen.
"Wenn die Verbraucher das Vergleichsangebot von Volkswagen bekommen, sollten sie Möglichkeit nutzen, sich vor der Annahme des Angebotes anwaltlich beraten zu lassen. Sie sollten sich von einem Anwalt individuell erläutern lassen, welche Risiken und welche Chancen der Abschluss des Vergleiches mit sich bringt."
Dabei gilt allerdings eine Frist bis zum 20. April. VW, so sieht es der Vergleich vor, bezahlt sogar eine solche Rechtsberatung der Geschädigten – allerdings nur in Höhe von maximal 190 Euro.
"Das gilt jedoch nur, wenn der Musterkläger das Vergleichsangebot annimmt. Außerdem deckt der Betrag nicht in jedem Fall die gesamten Kosten für einen Anwalt. Daher ist es ratsam, sich über die Gesamtkosten der Rechtsberatung zu informieren,2 sagt ADAC-Sprecher Johannes Boos.
Auch VW hat Hotline geschaltet
Der Automobilclub empfiehlt daher betroffene Geschädigte, vor dem Gang zum Rechtsanwalt das Vergleichsangebot erst mal selbst Punkt für Punkt durchzugehen und auf sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
"Sollten in dem Schreiben von Volkswagen fehlerhafte Daten auffallen, zum Beispiel in Bezug auf das Fahrzeug, empfehlen wir, sich direkt an VW zu wenden. Der Konzern hat eine Hotline geschaltet. Die hilft unter anderem auch weiter, wenn man zwar Benutzername und Passwort für das Vergleichsangebot bekommt, aber keinen Internet-Anschluss besitzt. Die Hotline sollte man auch anrufen, wenn man sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet hat, aber in den kommenden Tagen keine Post von Volkswagen kommt."
Wie umgehen mit den Vergleichsangeboten von VW? Weitergehende Informationen finden sich auch auf den Internet-Portalen der Verbraucherzentrale Bundesverband und des ADAC.
Der Service-Telefonnummer für Betroffene bei VW lautet: 05361 – 3790506.