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Dieselstreit
VW und Verbraucherverbände einigen sich

Nach langen Verhandlungen und zwischenzeitlich heftigem Streit haben VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen nun ein gemeinsam entworfenes Entschädigungspaket vorgestellt - für viele geprellte VW-Dieselkunden sind das gute Neuigkeiten. Aber mancher Kunde geht auch leer aus.

Von Frank Capellan |
Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns stehen im Hafen von Emden zur Verschiffung bereit.
Vergleichsangebot statt Rechtstreit (picture-alliance / dpa / Jörg Sarbach)
Jetzt also doch: Mehr als eine Viertelmillion geprellter Dieselkunden werden entschädigt. Durchschnittlich sollen die Käufer von manipulierten Fahrzeugen 15 Prozent des Kaufpreises erstattet bekommen – je nach Alter und Modell ihres Autos sind das 1350 bis 6257 Euro.
"Zu mehr war unser Partner leider nicht bereit!", beklagt Klaus Müller, Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale, der die Musterfeststellungsklage gegen den Wolfsburger Konzern angestrengt hatte. Dass er mehr erhofft hatte, ist nicht zu überhören.
So mancher VW-Kunde geht leer aus
Denn längst nicht alle im Klageregister erfassten VW-Fahrer erhalten ein Vergleichsangebot. Wer nach dem 31.Dezember 2015 einen Diesel kaufte oder zum Zeitpunkt des Kaufs seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hatte, geht leer aus. Dennoch sehen die Verbraucherschützer genügend Gründe, den Vergleich anzunehmen.
"Das Volkswagen-Angebot ist nicht großzügig, liegt aber im Rahmen der bisher in Individualvergleichen erzielten Summen."
330.000 VW-Kunden hatten auf eine Entschädigung über die Klage des Verbandes gehofft, tatsächlich werden jetzt nur etwa 260.000 von VW Getäuschte Geld bekommen. 30 Milliarden Euro hat der Diesel-Betrug VW bereits gekostet, vor allem Klagen und Strafzahlungen in den USA schlugen zu Buche. Mit dem heute gefundenen Vergleich könnte noch einmal eine knappe Milliarde oben drauf kommen. Unter dem Strich hätte es deutlich teurer werden können. Hiltrud Werner, Rechtsvorständin des Konzerns, spricht daher von einer fairen und praktikablen Lösung.
"Die Einigung, die wir jetzt erzielt haben, ist eine gute Nachricht für unsere Kunden. 830 Millionen sind auch für einen Konzern wie Volkswagen eine schmerzhaft hohe Summe, aber es ist die beste Lösung für Volkswagen und die deutsche Justiz und unsere Kunden."
Genaue Entschädigunghöhe wird wohl Ende März feststehen
Klar ist, dass VW nun für die Abwicklung der Entschädigung geradestehen muss. Wichtig für die Kunden: Wer das Angebot von einem Anwalt überprüfen lassen will, muss die Kosten nicht selbst tragen. VW-Vorständin Werner verspricht die Aussicht auf baldige Zahlungen.
"Wir arbeiten jetzt an einer Plattform, dort können die Kunden sich informieren und werden ein auf ihr Fahrzeug zugeschnittenes Angebot erhalten. Ich denke, das wird etwa Ende März der Fall sein."
Doch niemand ist gezwungen, das Angebot anzunehmen. Wer nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit auf eigene Faust weiter zu prozessieren. Es geht gewissermaßen um den Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach. Verbraucherschützer Klaus Müller allerdings will den Kunden da keinerlei Empfehlung geben.
"Sie haben die Wahlfreiheit und können jetzt entscheiden, ob sie schnell und unkompliziert zu ihrem Geld kommen wollen oder ob sie individuell weiterklagen wollen."
"Viele VW-Kunden sind total zermürbt"
Rechtsanwalt Arndt Kempgens rechnet damit, dass die Mehrheit der VW-Kunden am Ende zuschlagen wird. VW dürfte damit wohl mit einem blauen Auge davonkommen, meint er gegenüber dem Sender ntv:
"Ich hab so aus meiner Praxis die Erfahrung gemacht, dass viele im Grund genommen jetzt einen Schlussstrich ziehen wollen. Die Kläger, meine Mandanten, sind total zermürbt. Ich glaube eher, dass der Großteil es annehmen wird."
Bis zum 20. April müssen die Betroffenen in jedem Fall entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot von VW annehmen wollen.