Landgericht Saarbrücken
Mann wegen Mordes an Gerichtsvollzieher zu zehn Jahren Haft verurteilt - dauerhafte Einweisung in Psychiatrie angeordnet

Das Landgericht Saarbrücken hat einen 43-Jährigen wegen der Ermordung eines Gerichtsvollziehers zu zehn Jahren Haft verurteilt.

    Die beiden stehen nebeneinander hinter einem Tisch. Der Anwalt trägt schwarz, der Angeklagte eine ärmellose rote Jacke. Sein Gesicht ist verpixelt.
    Der Angeklagte (r.) und sein Anwalt im Saarbrücker Landgericht. (dpa / Laszlo Pinter)
    Es ordnete zudem die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie ein Justizsprecher mitteilte. Nach Ansicht des Gerichts war der Angeklagte wegen einer schizophrenen Störung vermindert schuldfähig. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert und fünfeinhalb Jahre Haft beantragt.
    Der Täter hatte den Gerichtsvollzieher im November 2025 in der Kleinstadt Bexbach erstochen, als dieser eine Zwangsräumung vollstrecken wollte. Der Fall löste bundesweit eine Diskussion über die Sicherheit von Gerichtsvollziehern aus. In manchen Bundesländern werden sie seitdem mit Schutzausrüstung ausgestattet.
    Diese Nachricht wurde am 11.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.