
Es ordnete zudem die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie ein Justizsprecher mitteilte. Nach Ansicht des Gerichts war der Angeklagte wegen einer schizophrenen Störung vermindert schuldfähig. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert und fünfeinhalb Jahre Haft beantragt.
Der Täter hatte den Gerichtsvollzieher im November 2025 in der Kleinstadt Bexbach erstochen, als dieser eine Zwangsräumung vollstrecken wollte. Der Fall löste bundesweit eine Diskussion über die Sicherheit von Gerichtsvollziehern aus. In manchen Bundesländern werden sie seitdem mit Schutzausrüstung ausgestattet.
Diese Nachricht wurde am 11.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
